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Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Wissen

Nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz und Artikel 49 Absatz Landesverfassung ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie). Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Absatz 1 Gemeindeordnung geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.

Nach § 15 Absatz 4 Gemeindeordnung hat die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen eine Sammlung der geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes und des Landes sowie eine Sammlung aller im Verbandsgemeindegebiet geltenden Satzungen zur Einsicht durch die Einwohner bereitzuhalten.

Die maßgeblichen Satzungen der Verbandsgemeinde Wissen, der Stadt Wissen und der Ortsgemeinden können Sie hier einsehen. Die Gesetzessammlungen können Sie während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung einsehen und sich gegen Kostenerstattung Auszüge anfertigen lassen.

Homepage des Bundesministeriums der Justiz mit Bundesrecht.

Homepage des Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Landesrecht.

Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz mit Kommunalrecht.

Homepage des Landkreises Altenkirchen mit Kreissatzungen.