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Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Wer erledigt was?

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Wohnsitz anmelden
[Nr.99115005104000 ]

Leistungsbeschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internetzugang, können Sie sich durch die Übermittlung der angeforderten Angaben und unter Verwendung der dort vorgesehenen elektronischen Authentifizierung über diesen Zugang anmelden.

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht innerhalb der Zwei-Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein: Diesen hält die Meldebehörde für Sie bereit. Die erforderlichen Daten werden in der Regel durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Meldebehörde direkt in das automatisierte Verfahren aufgenommen.
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Einzugsbestätigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung). Hierfür steht bei dieser Leistungsbeschreibung ein Formular zur Verfügung, welches ausgefüllt bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen ist. Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung.
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

Formular Wohnungsgeberbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Prinzipiell ist die Anmeldung:

Rechtsbehelf

Widerspruchsrecht: Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Auskunfts- und Übermittlungssperren zu beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Meldebehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) zuziehen, genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen. In diesem Fall sollten die Personaldokumente aller zuziehenden Personen (bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde) bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche oder elektronische Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

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Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
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