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Der Landkreis

Der Landkreis Altenkirchen liegt im Norden von Rheinland-Pfalz und grenzt unmittelbar an das Bundesland Nordrhein-Westfalen an. Er ist von den nordrhein-westfälischen Kreisen Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, Olpe und Siegen-Wittgenstein sowie vom rheinland-pfälzischen Westerwaldkreis und vom Landkreis Neuwied umgeben

Der Kreis hat eine Fläche von circa 642 Quadratkilometern, in dem circa 131.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben und umfasst das Gebiet der 6 Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld, Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Hamm (Sieg), Kirchen (Sieg) und Wissen.

Die Kreisverwaltung

Die Kreisverwaltung ist die Verwaltungsbehörde des Landkreises und zugleich untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung. Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat ihren Amtssitz in der Stadt Altenkirchen.

Leiter der Kreisverwaltung und zugleich Vorsitzender des Kreistages mit eigenem Stimmrecht ist der Landrat, Herr Dr. Peter Enders. Der Landrat ist außerdem Dienstvorgesetzter aller Bediensteten der Kreisverwaltung. Sofern nicht der Kreistag zuständig ist, obliegen ihm die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Daneben vertritt er den Kreis nach außen. Gleichzeitig ist er verantwortlich für die Erfüllung der dem Landkreis übertragenen staatlichen Aufgaben und die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse.

Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

Wappen Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde zum 01. Januar 2020 aus den  früheren Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld gebildet. Sie umfasst 67 Ortsgemeinden und die Kreisstadt Altenkirchen.
Sie hat eine Gebietsgröße von circa 229 Quadratkilometern, in der circa 36.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.

Die zwei Verwaltungssitze der Verbandsgemeinde sind die Ortsgemeinde Flammersfeld und die Kreisstadt Altenkirchen.

Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:

  • die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
  • den Brandschutz und die technische Hilfe
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserbeseitigung
  • den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
  • Flächennutzungsplanung

Darüber hinaus kann sie Aufgaben der Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung und weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen.

Außerdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit dies nicht anders bestimmt ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld

Die Verbandsgemeindeverwaltung führt, neben den oben beschriebenen Aufgaben, auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag aus. Darüber hinaus erfüllt sie die Aufgaben bei Straßen, für die eine Ortsgemeinde Träger der Straßenbaulast nach dem Landesstraßengesetz ist.

Die verwaltungsmäßige Durchführung der Selbstverwaltungsaufgaben und staatlichen Aufgaben übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung (§ 68 GemO). Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Gemeinde, welche durch Gesetz oder Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach Anhörung der Verbandsgemeinde zum Sitz der Verwaltung bestimmt hat. Für die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld ist dies die Stadt Altenkirchen, der Nebensitz ist in Flammersfeld.

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain wurde zum 01. Januar 2017 aus den Verbandsgemeinde Betzdorf und Gebhardshain neu gebildet. Sie hat eine Gebietsgröße von circa 73,5 Quadratkilometern, in der circa 26.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Das Gemeindegebiet umfasst die 16 Ortsgemeinden Alsdorf, Elben, Elkenroth, Dickendorf, Fensdorf, Gebhardshain, Grünebach, Kausen, Malberg, Molzhain, Nauroth, Rosenheim, Scheuerfeld, Steinebach (Sieg), Steinroth und Wallmenroth und die Stadt Betzdorf.

Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:

  • die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
  • den Brandschutz und die technische Hilfe
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserbeseitigung
  • den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
  • Flächennutzungsplanung

Darüber hinaus kann sie Aufgaben der Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung und weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen.

Außerdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit dies nicht anders bestimmt ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain

Die Verbandsgemeindeverwaltung führt, neben den oben beschriebenen Aufgaben, auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag aus. Darüber hinaus erfüllt sie die Aufgaben bei Straßen, für die eine Ortsgemeinde Träger der Straßenbaulast nach dem Landesstraßengesetz ist.

Die verwaltungsmäßige Durchführung der Selbstverwaltungsaufgaben und staatlichen Aufgaben übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung (§ 68 GemO). Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Gemeinde, welche durch Gesetz oder Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach Anhörung der Verbandsgemeinde zum Sitz der Verwaltung bestimmt hat. Für die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain ist dies die Stadt Betzdorf, der Nebensitz ist in Gehbardshain.

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Die frühere verbandsfreie Stadt Herdorf wurde durch Gesetz mit Datum vom 01. Juli 2014 in die Verbandsgemeinde Daaden eingegliedert. Gemäß Artikel 1 des Landesgesetzes über Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden vom 06. Dezember 2016 wurde das Landesgesetz über die Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden vom 20. Dezember 2013 dahingehend geändert, dass die umgebildete Verbandsgemeinde ab dem 01. Januar 2017 den endgültigen Namen „Daaden-Herdorf" führt.

Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf hat eine Gebietsgröße von circa 79 Quadratkilometern in der circa 18.200 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Das Gemeindegebiet umfasst die 8 Ortsgemeinden Derschen, Emmerzhausen, Friedewald, Mauden, Niederdreisbach, Nisterberg, Schutzbach und Weitefeld und die Städte Daaden und Herdorf.

Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden bzw. der Stadt folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:

  • die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
  • den Brandschutz und die technische Hilfe
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserbeseitigung
  • den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
  • Flächennutzungsplanung

Darüber hinaus kann sie Aufgaben der Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung und weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen.

Außerdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit dies nicht anders bestimmt ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf

Die Verbandsgemeindeverwaltung führt, neben den oben beschriebenen Aufgaben, auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag aus. Darüber hinaus erfüllt sie die Aufgaben bei Straßen, für die eine Ortsgemeinde Träger der Straßenbaulast nach dem Landesstraßengesetz ist.

Die verwaltungsmäßige Durchführung der Selbstverwaltungsaufgaben und staatlichen Aufgaben übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung (§ 68 GemO). Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Gemeinde, welche durch Gesetz oder Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach Anhörung der Verbandsgemeinde zum Sitz der Verwaltung bestimmt hat. Für die Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf ist dies die Stadt Daaden, der Nebensitz ist in Herdorf.

Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)

Die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) hat eine Gebietsgröße von circa 42 Quadratkilometern in der circa 13.500 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Das Gemeindegebiet umfasst die 12 Ortsgemeinden Birkenbeul, Bitzen, Breitscheidt, Bruchertseifen, Etzbach, Forst, Fürthen, Hamm (Sieg), Niederirsen, Pracht, Roth und Seelbach.

Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:

  • die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
  • den Brandschutz und die technische Hilfe
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserbeseitigung
  • den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
  • Flächennutzungsplanung

Darüber hinaus kann sie Aufgaben der Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung und weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen.

Außerdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit dies nicht anders bestimmt ist

Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg)

Die Verbandsgemeindeverwaltung führt, neben den oben beschriebenen Aufgaben, auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag aus. Darüber hinaus erfüllt sie die Aufgaben bei Straßen, für die eine Ortsgemeinde Träger der Straßenbaulast nach dem Landesstraßengesetz ist.

Die verwaltungsmäßige Durchführung der Selbstverwaltungsaufgaben und staatlichen Aufgaben übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung (§ 68 GemO). Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Gemeinde, welche durch Gesetz oder Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach Anhörung der Verbandsgemeinde zum Sitz der Verwaltung bestimmt hat.

Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)

 Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) hat eine Gebietsgröße von circa 127 Quadratkilometern in der circa 23.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Das Gemeindegebiet umfasst die 5 Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach und die Stadt Kirchen (Sieg).

Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:

  • die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
  • den Brandschutz und die technische Hilfe
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserbeseitigung
  • den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
  • Flächennutzungsplanung

Darüber hinaus kann sie Aufgaben der Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung und weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen.

Außerdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit dies nicht anders bestimmt ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)

Die Verbandsgemeindeverwaltung führt, neben den oben beschriebenen Aufgaben, auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag aus. Darüber hinaus erfüllt sie die Aufgaben bei Straßen, für die eine Ortsgemeinde Träger der Straßenbaulast nach dem Landesstraßengesetz ist.

Die verwaltungsmäßige Durchführung der Selbstverwaltungsaufgaben und staatlichen Aufgaben übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung (§ 68 GemO). Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Gemeinde, welche durch Gesetz oder Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach Anhörung der Verbandsgemeinde zum Sitz der Verwaltung bestimmt hat.