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Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

 

Wappen Verbandsgemeinde Betzdorf Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain wurde zum 01.01.2017 aus den Verbandsgemeinde Betzdorf und Gebhardshain neu gebildet. Sie hat eine Gebietsgröße von circa 73,5 Quadratkilometern, in der circa 26.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Das Gemeindegebiet umfasst die 16 Ortsgemeinden Alsdorf, Elben, Elkenroth, Dickendorf, Fensdorf, Gebhardshain, Grünebach, Kausen, Malberg, Molzhain, Nauroth, Rosenheim, Scheuerfeld, Steinebach (Sieg), Steinroth und Wallmenroth und die Stadt Betzdorf.


Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:

  • die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
  • den Brandschutz und die technische Hilfe
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserbeseitigung
  • den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
  • Flächennutzungsplanung

Darüber hinaus kann sie Aufgaben der Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung und weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen.

Außerdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit dies nicht anders bestimmt ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain

Die Verbandsgemeindeverwaltung führt, neben den oben beschriebenen Aufgaben, auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag aus. Darüber hinaus erfüllt sie die Aufgaben bei Straßen, für die eine Ortsgemeinde Träger der Staßenbaulast nach dem Landesstraßengesetz ist.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain hat ihren Amtssitz in der Stadt Betzdorf. Leiter der Verbandsgemeindeverwaltung und zugleich Vorsitzender des Verbandsgemeinderates mit eigenem Stimmrecht ist Bürgermeister Bernd Brato. Darüber hinaus ist er grundsätzlich Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Gemeindebediensteten.

Sofern nicht der Verbandsgemeinderat zuständig ist, obliegen dem Bürgermeister die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Darüber hinaus vertritt er die Verbandsgemeinde auch nach außen und ist für die Erfüllung der der Verbandsgemeinde übertragenen staatlichen Aufgaben und die Umsetzung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates und seiner Ausschüsse verantwortlich.