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Zugang für die elektronische Kommunikation

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“ die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

1. Die elektronische Kommunikation

Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei [1], sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.

Für eine formfreie [1] elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung: info@rathaus-wissen.de

Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite http://www.wissen.eu angebotenen oder auf dem Briefkopf der „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“ ausgewiesenen eMail-Adressen formfreie [1] Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.

Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen elektronischen Kommunikation [2] eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation [2] ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung.

Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

2. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“ bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“ und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

3. Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
Hierzu bietet Ihnen die „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“ über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)“ [3] [https://www.rlp-service.de] zwei Möglichkeiten.
  • Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
    Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ [3] können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“ übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
    Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle [3] für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen. Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
  • Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
    Wenn Sie sich nicht  registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: vg-wissen@poststelle.rlp.de
    • Voraussetzungen
      • Absenderangaben
        Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.
      • Verschlüsselung der Dokumente
        Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“ senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL hier abrufen.
  • Unterstützte Formate und Signaturkomponenten
    Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite http://www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm. Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
  • Sonstiges
    • Signatursoftware / Equipment
      Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL: http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen
    • Nutzung von Dokumenten der „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“
      Mit den oben beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.

4. Ansprechpartner

Haben Sie fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“, so steht Ihnen unser Signaturkoordinator (siehe Kontakt) zur Verfügung.

5. Hinweise und rechtliche Besonderheiten

    • Betreiber der virtuellen Poststelle
Telefon:  +49 6131 605-0
Telefax:  +49 6131 605-145
E-Mail:  HelpDesk@ldi.rlp.de
Web:  http://www.ldi.rlp.de/
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  • Rechtliche Besonderheiten
    • Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS)
      Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit. Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
    • Sicherheitshinweise
      Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden. Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarunge
    • Gewährleistung / Haftung
      Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“ übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die „Verbandsgemeindeverwaltung Wissen“ sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
    • Datenschutz
      Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.