Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen bei begründeten Lebenspartnerschaften im Ausland
[Nr.99079003012001 ]
Leistungsbeschreibung
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus dem Register aus.
Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegattinen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegattinen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
- Die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft muss von einem deutschen Standesamt nachbeurkundet worden sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlicher Ausweis) zur Überprüfung der Antragsberechtigung,
- gegebenenfalls ein Nachweis des rechtlichen Interesses.
- Falls die Lebenspartnerschaft noch nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde, werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung,
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis sowie
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer,
bei Geburt der Lebenspartnerinnen oder der Lebenspartner in Deutschland:
- die Geburtsurkunden,
bei Geburt der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner im Ausland:
- die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung,
im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft:
- Nachweise über die Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft – zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften,
im Falle einer früheren Ehe:
- Nachweise über die letzte Eheschließung und deren Auflösung
Welche Gebühren fallen an?
- Die Ausstellung von Lebenspartnerschaftsurkunden kostet EUR 13,00 (erstes Exemplar),
- bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare: je EUR 6,50.
- Die Nachbeurkundung der im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft kostet je nach Verwaltungsaufwand zwischen 64,00 und 127,00 Euro.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Zuständig
Kontakt
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
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