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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Bürgerinformationssystem/Online-Bürgerdienste

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Bestattung Durchführung
[Nr.99101002058000 ]

Leistungsbeschreibung

Jede Leiche muss bestattet werden. Jede Person, die eine Leiche auffindet oder in deren Beisein ein Mensch stirbt, hat unverzüglich die Angehörigen oder die Polizei zu verständigen.

Jeder erreichbare niedergelassene Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Dasselbe gilt für Ärzte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen. Der Verantwortliche hat die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen. Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen müssen innerhalb von 10 Tagen seit dem Eintritt des Todes erdbestattet oder eingeäschert werden. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Für die Bestattung ist in Rheinland- Pfalz eine Bestattungsgenehmigung erforderlich, die bei einer Bestattung in Rheinland-Pfalz von der örtlichen Ordnungsbehörde des Bestattungsortes erteilt wird. Darüber hinaus ist in der Regel ein Grabantrag bei der Friedhofsverwaltung zu stellen, wenn die Grabstätte mit einem Grabmal oder anderen baulichen Anlage versehen werden soll.

Die Pflichten nach dem Bestattungsgesetz hat der Erbe zu erfüllen. Ist dieser nicht rechtzeitig zu ermitteln oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, sind die folgenden Personen in dieser Reihenfolge verantwortlich, sofern sie voll geschäftsfähig sind:

  1. der Ehegatte oder Lebenspartner,
  2. die Kinder,
  3. die Eltern,
  4. der sonstige Sorgeberechtigte,
  5. die Geschwister,
  6. die Großeltern,
  7. die Enkelkinder.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich:

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt.
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
  • Für die Erteilung einer Bestattungsgenehmigung, die für eine Bestattung in Rheinland-Pflalz erforderllich ist, wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes .
  • für die Bestattung und für einen Grabantrag an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
  • für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bestattung: eine Sterbeurkunde, die Todesbescheinigung, eine Bestattungsgenehmigung.

Im Fall einer Urnenbestattung eine Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren

  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung
  • und weitere notwendig Amtshandlungen an.

Wenn die bestattungspflichtigen Personen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften für die entstehenden Kosten.

Was sollte ich noch wissen?

Die Verletzung der Bestattungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Bemerkungen

Für spezielle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung im Einzelfall (z. B. zu den Formalitäten, Unterlagen, Bestattungsarten und der genauen Gebührenhöhe) erteilen die zuständigen Stellen weitere Auskünfte.

Informationsstand

08.07.2020

Teaser

Sie müssen sobald Sie eine Leiche auffinden oder in Ihren Beisein ein Mensch stirbt unverzüglich die Angehörigen oder die Polizei verständigen.