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Wahlen

Ohne freie Wahlen ist Demokratie undenkbar. Sie sind die wichtigste Form demokratischer Kontrolle: Bei Wahlen überträgt das Volk die Macht für eine festgelegte Zeit an seine Vertreter. 

Wahlgrundsätze

Die Grundsätze für die Wahl zum Deutschen Bundestag, zu den Landtagen und zu den Gemeindevertretungen sind im Grundgesetz in Art. 38 und Art. 28 und im Bundeswahlgesetz festgelegt. Sie gelten ebenso für die Wahl der deutschen Abgeordneten ins Europäische Parlament. 

Wahlgrundsätze

Die Wahlen sind:

  • allgemein: Weil alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht besitzen – und zwar unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung. Allerdings müssen sie zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • unmittelbar: Weil die Wählerinnen und Wähler die Abgeordneten direkt (unmittelbar) wählen.
  • frei: Die Stimmabgabe ist frei von Zwang und unzulässigem Druck – niemand darf wegen seiner Wahlentscheidung benachteiligt werden.
  • gleich: Weil jede Stimme gleich viel zählt, und jede Art von Gewichtung unzulässig ist.
  • geheim: Es soll nicht feststellbar sein, wie der einzelne Wähler abgestimmt hat.  Dafür gibt es in den Wahllokalen Wahlkabinen und Wahlumschläge – auch bei der Briefwahl bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.