Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Bürgerinformationssystem/Online-Bürgerdienste

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T UV W XYZ Alle

Zweiten Reisepass beantragen
[Nr.99085001012007 ]

Volltext

In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel

  • in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
  • für eine Fluggesellschaft oder eine Schifffahrtslinie arbeiten.

Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Folgende Begründungen sind nicht ausreichend:

  • allgemeiner Wunsch
  • häufige Auslandsreisen
  • die bloße Möglichkeit, dass Sie in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen, zum Beispiel für eine geplante Weltreise

Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen.

Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass, weil Sie während der Visumbeantragung zeitlich parallel weitere Reisen in passpflichtige Länder geplant haben und durchführen wollen.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
    • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
      • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
      • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
      • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel:
    • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
    • Buchungsbestätigungen
    • Flugtickets
  • gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.
  • Wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen wollen, benötigt die Vertreterin oder der Vertreter:
    • das eigene Ausweisdokument, also
      • Personalausweis
      • Reisepass oder
      • vorläufige Versionen
    • Vollmacht

Kosten

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



  • Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • zusätzliche Gebühr für einen zweiten Reisepass im Expressverfahren

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für einen vorläufigen zweiten Reisepass

    Gebühr: 26,00 EUR (Vorkasse: ja)

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen