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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Einheitlicher Ansprechpartner

Sie wünschen Informationen zu behördlichen Genehmigungsverfahren oder Sie benötigen eine behördliche Genehmigung in Rheinland-Pfalz? Wenden Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner.

Wer kann sich an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden?

Der Einheitliche Ansprechpartner steht allen Unternehmern und Existenzgründern zur Verfügung.

Das Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners steht in Rheinland-Pfalz, über den Adressatenkreis der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinaus, dabei nicht nur Dienstleistern, sondern auch produzierenden Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße zur Verfügung. Er bietet damit allen in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen – vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Großunternehmen – die Möglichkeit, sich von ihm als Ansprechpartner auf dem Weg durch die behördlichen Anforderungen während des gesamten „Lebenszyklus“ aktiv begleiten zu lassen. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist eine Option, d.h. der Service kann freiwillig in Anspruch genommen oder die Verfahren können auch weiterhin direkt bei der zuständigen Behörde abgewickelt werden.

Was sind die Aufgaben?

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert, berät und ist, wenn Unternehmen Genehmigungen und Erlaubnisse über ihn beantragen, Kontaktstelle („Verfahrensmittler“) zwischen Antragsteller und den zuständigen Behörden.
  • Er informiert über die Anforderungen, Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung oder eines Handwerks benötigt werden.
  • Er berät darüber hinaus über wichtige und grundlegende Aspekte z.B. des Arbeits- und Sozialrechts.
  • Ferner stellt er Kontakte zu Verbänden und Organisationen her, bei denen die Unternehmen und Gründer weitere Beratungs- und Informationsangebote wahrnehmen können, wie zum Beispiel die Starterzentren der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern sowie die Wirtschaftsförderungseinrichtungen der Kommunen.
  • Letztlich kümmert er sich aktiv darum, dass die Unternehmen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerberecht und der Handwerksordnung zügig und ohne bürokratischen Aufwand erlangen. In diesen Fällen koordiniert er die Verfahren zwischen Antragsteller und zuständigen Fachbehörden und überwacht die Fristeinhaltung. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die inzwischen in zahlreiche Verfahren eingeführte Genehmigungsfiktion von Bedeutung.
Eine Verschiebung der Kompetenzen zwischen den einzelnen Entscheidungsträgern ist damit jedoch nicht verbunden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist vielmehr Vermittler oder Lotse; die jeweilig zuständigen Behörden behalten weiterhin uneingeschränkt ihre Zuständigkeit.

Welche Verfahren können Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners sein?

Der Einheitliche Ansprechpartner koordiniert Verfahren, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse zum Beispiel nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht, dem Landeswassergesetz oder dem Sprengstoffgesetz. Das Bundes- und Landesrecht sieht derzeit insgesamt mehr als 230 verschiedene Verfahren vor, die über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.