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29.11.2021

Änderung bei der Beantragung von einem Bundespersonalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Wirkung vom 03.01.2022 soll bei der Beantragung von einem Bundespersonalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass eine aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) vorgelegt werden.

Gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) hat die antragstellende Person die für die Beantragung erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Aufgrund der häufig fehlenden Zweitnamen, der oft falsch eingetragenen Geburtsorte sowie die Berücksichtigung der Sonderzeichen in den neuen Pass- und Ausweisdokumenten, sieht es das Bürgerbüro Wissen als zwingend notwendig an, sich aktuelle Personenstandsurkunden vorlegen zu lassen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

57537 Wissen, 29.11.2021
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Berno Neuhoff
Bürgermeister