Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Ihr Wohnort

Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit: