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Stahlskulpturen Schnapper und Doppler

Kommunale Abgaben

Das Kommunalabgabengesetz ist neben den Bundesgesetzen (Abgabenordnung, Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz, Gemeindefinanzreformgesetz) die wichtigste Rechtsgrundlage für die Erzielung öffentlich-rechtlicher Einnahmen der Gemeinden. Unter öffentlich-rechtlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat abzuführen haben. Dabei werden Steuern von sonstigen Abgaben (Beiträge, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen, Zwangsgelder oder Ordnungsgelder) unterschieden.

Realsteuer

 Stadt
Wissen
OG
Birken-Honigsessen
OG
Hövels
OG
Katzwinkel (Sieg)
OG
Mittelhof
OG
Selbach (Sieg)
Grundsteuer A 660 % 530 % 435 % 530 % 540 % 540 %
Grundsteuer B 660 % 530 % 540 % 530 % 540 % 540 %
Gewerbesteuer 470 % 450 % 455 % 470 % 430 %

470 %

Hundesteuer

 

Stadt
Wissen
OG
Birken-Honigsessen
OG
Hövels
OG
Katzwinkel (Sieg)
OG
Mittelhof
OG
Selbach (Sieg)
1. Hund 60 €¤ 66 €¤ 72 €¤ 66 €¤ 66 €¤ 66 €¤
2. Hund je Hund
120 €¤
90 €¤ 84 €¤ je Hund
84 €¤
66 €¤ 84 €¤
3. Hund je Hund
168 €¤
120 €¤ 108 €¤ je Hund
102 €¤
66 €¤ 120 €¤
Gefährliche
Hunde

660 €¤

750 €¤ 600 €¤ 600 €¤ 600 €¤ 600 €¤

Abwasserbeseitigung
(Erstmalige Herstellung gemäß § 4 Ziffer 1 ESA)

Einmalige Beiträge  
Schmutzwasserbeseitigung
je m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

3,04 €

Niederschlagswasserbeseitigung
je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche
5,04 €
Investitionskostenanteil  

bei Herstellung bzw. Erneuerung im Rahmen des Abwasserbeseitigungs- konzeptes je m² Straßenfläche


Herstellung „Offene Bauweise“ gültig ab 01.01.2015 21,50 €
Erneuerung „Offene Bauweise“ gültig ab 01.01.2015 28,16 €
Erneuerung „Inliner Verfahren“ gültig ab 01.01.2015 15,99 €



Abwasserbeseitigung
(Räumliche Erweiterung gemäß § 4 Ziffer 2 ESA)

Einmalige Beiträge  
Schmutzwasserbeseitigung
je m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse
3,79 €
Niederschlagswasserbeseitigung
je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche
14,06 €
Investitionskostenanteil  
für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze,
je m² Fläche
15,26 €

Abwasserbeseitigung (Sonstiges)

Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 18 ESA)
je m³ gewichtete Schmutzwassermenge bei leitungsgebundener Entsorgung
gültig seit 01.07.2023


2,87 €
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (§ 13 ESA)
je m² beitragspflichtiger Fläche
gültig seit 01.07.2023


0,17 €
Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser (§ 13 ESA)
je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche
gültig seit 01.07.2023

0,58 €

Lfd. Kostenanteil Straßenoberflächenentwässerung


je m² Landes- Straßenfläche, gültig seit 01.01.2024 0,38 €
je m² Kreis- Straßenfläche, gültig seit 01.01.2024 0,49 €
je m² Straßen-, Gehweg- und Parkfläche in den Ortsgemeinden und Stadt, gültig seit 01.01.2024 0,55 €
Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung (§ 19 Abs. 2 ESA / § 23 Abs. 1 ESA)  
je m³ entleerter und abgefahrener Fäkalschlamm
gültig seit 01.07.2016
gültig ab 01.07.2023

78,80 €
93,92 €
Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 19 Abs. 1 ESA / § 23 Abs. 2 ESA)  
je m³ gewichtete Schmutzwassermenge bei Entsorgung aus geschlossenen Gruben
gültig seit 01.07.2016
gültig ab 01.07.2023

42,75 €
51,03 €
Abwasserabgabe für Kleineinleiter (§ 31 ESA)  
je Einwohner im Jahr 17,90 €

Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung (§ 19 Abs. 2/§ 23 Abs. 1 ESA)


je m³ entleerter und abgefahrener Fäkalschlamm, gültig seit 01.07.2023

93,92 €

Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 19 Abs. 1/§ 23 Abs. 2 ESA)


je m³ gewichtete Schmutzwassermenge bei Entsorgung aus geschlossenen Gruben, gültig seit 01.07.2023

51,03 €

Abwasserbeseitigung (Termine)

Die wiederkehrenden Beiträge werden gemäß § 15 ESA entsprechend der Schuld des laufenden Jahres in elf Vorausleistungszahlungen zu den Terminen 26.02., 15.03., 15.04., 17.05., 15.06., 15.07., 16.08., 15.09., 15.10., 15.11. und 15.12.2021 erhoben.
Die Gebühren werden gemäß § 25 ESA ebenfalls in Form von Vorausleistungszahlungen zu den v. g. Terminen erhoben.

Download

SEPA-Basis-Lastschriftmandat
(PDF: 172 kB)

Vorzeitige Umschreibung Grundsteuer
(PDF: 212 kB)