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Rechtsgrundlagen

für die Europawahl

Das Europawahlgesetz bildet das rechtliche Fundament für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament. Es regelt die Grundsätze des Wahlsystems, die Wahlberechtigung sowie die Verteilung der Sitze nach den Prinzipien der Verhältniswahl.

Europawahlgesetz (EuWG)

Die Europawahlordnung konkretisiert die verfahrensrechtlichen Details zur Durchführung der Europawahl. Sie enthält präzise Bestimmungen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen, zur Arbeit der Wahlorgane sowie zur technischen Durchführung. Die zugehörigen Anlagen bieten die rechtsverbindlichen Formulare und Muster für Stimmzettel und Niederschriften.

Europawahlordnung mit Anlagen (EuWO)

Für die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament gelten außerdem gemäß § 4 Europawahlgesetz (EuWG) bestimmte Vorschriften des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

Bundeswahlgesetz (BWahlG)

für die Bundestagswahl

Das Bundeswahlgesetz legt fest, wie der Deutsche Bundestag gewählt wird. Es definiert das Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl, bestimmt die Anzahl der Abgeordneten und regelt die Voraussetzungen für das aktive und passive Wahlrecht auf Bundesebene.

Bundeswahlgesetz (BWahlG)

Die Bundeswahlordnung regelt die organisatorische Vorbereitung und technische Abwicklung der Bundestagswahl. Von der Führung der Wählerverzeichnisse bis zur Ermittlung des Wahlergebnisses liefert sie den administrativen Rahmen. In den Anlagen finden sich alle notwendigen Vordrucke für Parteien, Kandidaten und Wahlbehörden.

Bundeswahlordnung mit Anlagen (BWO)

für die Landtagswahl

Das Landeswahlgesetz ist die gesetzliche Basis für die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz. Es regelt unter anderem die Einteilung der Wahlkreise, die Sitzverteilung und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Landeswahlgesetz (LWahlG)

Die Landeswahlordnung ergänzt das Landeswahlgesetz um die praktischen Ausführungsvorschriften. Sie steuert den Ablauf von der Einreichung der Wahlvorschläge bis zur Briefwahl. Die Anlagen enthalten die gültigen amtlichen Muster für Stimmzettel, Bescheinigungen und Bekanntmachungen.

Landeswahlordnung mit Anlagen (LWO)

für die Kommunalwahlen

Das Kommunalwahlgesetz regelt die Wahlen zu dem Kreistag, dem Verbandsgemeinderat, dem Stadt- und den Ortsgemeinderäten sowie die Direktwahlen von Bürgermeistern und Landräten. Es definiert das besondere Wahlsystem in Rheinland-Pfalz, das den Wählern durch Kumulieren und Panaschieren eine gezielte Einflussnahme ermöglicht.

Kommunalwahlgesetz (KWG)

Die Kommunalwahlordnung legt die verfahrenstechnischen Einzelheiten für die Durchführung kommunaler Wahlen fest. Sie regelt die Arbeit der Wahlausschüsse, die Gestaltung der Stimmzettel und die Besonderheiten bei der Auszählung. Die Anlagen stellen sicher, dass landesweit einheitliche Vordrucke für alle Kommunalwahlen verwendet werden.

Kommunalwahlordnung mit Anlagen (KWO)