Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain wurde zum 01. Januar 2017 aus den Verbandsgemeinde Betzdorf und Gebhardshain neu gebildet. Sie hat eine Gebietsgröße von circa 73,5 Quadratkilometern, in der circa 26.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Das Gemeindegebiet umfasst die 16 Ortsgemeinden Alsdorf, Elben, Elkenroth, Dickendorf, Fensdorf, Gebhardshain, Grünebach, Kausen, Malberg, Molzhain, Nauroth, Rosenheim, Scheuerfeld, Steinebach (Sieg), Steinroth und Wallmenroth und die Stadt Betzdorf.
Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:
- die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
- den Brandschutz und die technische Hilfe
- den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
- den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
- die Wasserversorgung
- die Abwasserbeseitigung
- den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
- Flächennutzungsplanung
Darüber hinaus kann sie Aufgaben der Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung und weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen.
Außerdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit dies nicht anders bestimmt ist.
Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain
Die Verbandsgemeindeverwaltung führt, neben den oben beschriebenen Aufgaben, auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag aus. Darüber hinaus erfüllt sie die Aufgaben bei Straßen, für die eine Ortsgemeinde Träger der Straßenbaulast nach dem Landesstraßengesetz ist.
Die verwaltungsmäßige Durchführung der Selbstverwaltungsaufgaben und staatlichen Aufgaben übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung (§ 68 GemO). Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Gemeinde, welche durch Gesetz oder Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach Anhörung der Verbandsgemeinde zum Sitz der Verwaltung bestimmt hat. Für die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain ist dies die Stadt Betzdorf, der Nebensitz ist in Gehbardshain.