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Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Die frühere verbandsfreie Stadt Herdorf wurde durch Gesetz mit Datum vom 01. Juli 2014 in die Verbandsgemeinde Daaden eingegliedert. Gemäß Artikel 1 des Landesgesetzes über Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden vom 06. Dezember 2016 wurde das Landesgesetz über die Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden vom 20. Dezember 2013 dahingehend geändert, dass die umgebildete Verbandsgemeinde ab dem 01. Januar 2017 den endgültigen Namen „Daaden-Herdorf" führt.

Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf hat eine Gebietsgröße von circa 79 Quadratkilometern in der circa 18.200 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Das Gemeindegebiet umfasst die 8 Ortsgemeinden Derschen, Emmerzhausen, Friedewald, Mauden, Niederdreisbach, Nisterberg, Schutzbach und Weitefeld und die Städte Daaden und Herdorf.

Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden bzw. der Stadt folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:

  • die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
  • den Brandschutz und die technische Hilfe
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserbeseitigung
  • den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
  • Flächennutzungsplanung

Darüber hinaus kann sie Aufgaben der Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung und weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen.

Außerdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit dies nicht anders bestimmt ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf

Die Verbandsgemeindeverwaltung führt, neben den oben beschriebenen Aufgaben, auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag aus. Darüber hinaus erfüllt sie die Aufgaben bei Straßen, für die eine Ortsgemeinde Träger der Straßenbaulast nach dem Landesstraßengesetz ist.

Die verwaltungsmäßige Durchführung der Selbstverwaltungsaufgaben und staatlichen Aufgaben übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung (§ 68 GemO). Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Gemeinde, welche durch Gesetz oder Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach Anhörung der Verbandsgemeinde zum Sitz der Verwaltung bestimmt hat. Für die Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf ist dies die Stadt Daaden, der Nebensitz ist in Herdorf.