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Flächennutzungsplan

In der vorbereitenden Planung, dem Flächennutzungsplan, gibt sich die Verbandsgemeinde einen verbindlichen Planungsrahmen für ihr gesamtes Gebiet für die Dauer von etwa 15 bis 20 Jahren.

Hier wird beispielsweise die Entwicklung der Natur, der Verkehrsflächen und Bau- und Verkehrsflächen sowie der Entwicklung der Natur und der Landwirtschaft planerisch gestaltet.