Baugebiete
Die Verbandsgemeinde Wissen mit der Stadt Wissen und den Ortsgemeinden Birken-Honigsessen, Hövels, Katzwinkel (Sieg), Mittelhof und Selbach (Sieg) bemühen sich, rechtzeitig entsprechende Baugebiete für „Bauwillige Interessenten“ auszuweisen. Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels in der Gesellschaft ist bei den Planungen allerdings vermehrt darauf zu achten, dass ältere Orts- und Stadtkernbereiche saniert sowie überplant werden und damit ebenfalls wieder zur Bebaubarkeit zur Verfügung stehen.
Die im Eigentum der Stadt Wissen und der 5 Ortsgemeinden zur Verfügung stehenden Wohnbaugrundstücke finden Sie in der beigefügten Auflistung der Stadt / Ortsgemeinden. Beim Klicken auf die Stadt bzw. der jeweiligen Ortsgemeinde erhalten Sie Informationen über die einzelnen Baugebiete und der zu veräußernden Baugrundstücke (Größe, Lage, Kaufpreis pp.). In den dort vorhandenen Lageplänen sind die stadt- bzw. gemeindeeigenen Baugrundstücke farblich (gelb) markiert.
An dieser Stelle möchten wir bereits darauf hinweisen, dass in den jeweiligen Baugebieten möglicherweise auch Grundstücke zu erwerben sind, die im Privateigentum stehen. Informationen zum Erwerb dieser Grundstücke stehen der Stadt bzw. Ortsgemeinde allerdings nur selten oder gar nicht zur Verfügung. Anfragen hierüber können trotzdem über die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen oder die jeweiligen Ortsbürgermeister erfolgen. Auf der Suche nach einem geeigneten Wohnbaugrundstück versuchen wir Ihnen so gut es geht zu helfen.
Baugebiet "Oststraße", Ortsgemeinde Birken-Honigsessen
Die Bodenordnung zum Bebauungsplan „Oststraße“ wurde mit insgesamt 31 Bauplätzen abgeschlossen und die Erschließungsstraße „Schneebuschstraße“ im Frühjahr 2025 fertiggestellt. Die Ortsgemeinde Birken-Honigsessen bietet hier bebaubare gemeindeeigene Grundstücke zwischen 611 m² und 984 m² in Süd-Ost-Lage mit herrlichem Blick auf die naturnahe Umgebung im Baugebiet „Oststraße“ an. Der Verkaufspreis der Grundstücke beträgt voll erschlossen 76,50 €/m². Die Ortsgemeinde weist allerdings darauf hin, dass die Erwerber noch zusätzlich zum v. g. Verkaufspreis einen Einmalbeitrag für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, der von der Stadtwerke Wissen GmbH als Betriebsführerin der Verbandsgemeindewerke Wissen erhoben wird, sowie die Hausanschlusskosten der Versorger zu zahlen haben.
Anmerkung:
Nach §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 26.10.2006 entsteht für die Grundstücke ein Anspruch auf einen einmaligen Erschließungsbeitrag. Nach § 10 der Satzung kann die Ablösung des einmaligen Erschließungsbeitrages durch Zahlung eines Betrages erfolgen, der der voraussichtlichen Höhe des ansonsten später entstehenden Erschließungsbeitrages entspricht. Dieser Betrag wurde von der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen auf der Grundlage einer Beitragsberechnung mit geschätzten Kosten und Maßstabseinheiten ermittelt. Als Beitragssatz haben sich dabei 40,06 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche ergeben. Der einmalige Erschließungsbeitrag ist im Verkaufspreis eingerechnet und gilt mit dem Erwerb eines Grundstückes und dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages insoweit als abgelöst.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsanlage „Schneebuschstraße“ als Erschließungsanlage in einer Fertigerschließung erfolgt und der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage, wie vor geregelt, als abgelöst gilt. Künftig zu erhebende wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, Anschlussbeiträge sowie Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse tragen die Erwerber, soweit sie künftig durch Zustellung eines Beitragsbescheides festgestellt oder als Vorausleistungen erhoben. Dies gilt auch entsprechend für Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.
Baugebiet "An der Birkener Kapelle", Ortsgemeinde Birken-Honigsessen
Das Baugebiet „An der Birkener Kapelle“ liegt am nördlichen Ortsrand der Westerwald-Gemeinde Birken-Honigsessen zwischen Wissen und Morsbach in naturnaher Umgebung.
Im Baugebiet können noch Baugrundstücke bebaut werden, die sich allerdings in Privatbesitz befinden. Gemeindliche Baugrundstücke können hier von Seiten der Ortsgemeinde nicht angeboten werden bzw. sind bereits veräußert.
Baugebiet "Tiergartenstraße, 1. Änderung", Ortsgemeinde Birken-Honigsessen
Das Baugebiet „Tiergartenstraße, I. Änderung“ liegt im mittleren Teil und dennoch in ruhiger Lage in naturnaher Umgebung in der Westerwald-Gemeinde Birken-Honigsessen zwischen Wissen und Morsbach.
Im Baugebiet können noch Baugrundstücke bebaut werden, die sich allerdings in Privatbesitz befinden. Gemeindliche Baugrundstücke können hier von Seiten der Ortsgemeinde nicht angeboten werden bzw. sind bereits veräußert.
Baugebiet "Siegenthal", Ortsgemeinde Hövels
Das Baugebiet „Siegenthal“ liegt in Südhanglage und mit herrlichem Blick auf das Siegtal sowie in naturnaher Umgebung in der Westerwald-Gemeinde Hövels zwischen Betzdorf und Wissen.
| Der Verkaufspreis beträgt für die gemeindlichen Baugrundstücke | 14,00 Euro/qm | |
| zzgl. Erschließung: | 1. Vorausleistungsbeitrag für Herstellung der Baustraßen | 10,89 Euro/qm |
| 2. Vorausleistungsbeitrag für Herstellung der Baustraßen | 21,68 Euro/qm | |
| Einmalbeitrag Oberflächen- und Schmutzwasser | 5,16 Euro/qm | |
| Endgültiger Beitrag für Herstellung der Erschließungsstraßen |
folgt nach endgültiger Festsetzung |
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| Kosten für die Verlegung des Wasserhausanschlusses (genauer Betrag nach Auswahl des Grundstücks) |
rund 4.000,00 Euro | |
Anmerkung:
Sofern Sie sich für einen Bauplatz an der oberen Dorfstraße entscheiden, ist zurzeit neben dem Verkaufspreis lediglich ein einmaliger Ausbaubeitrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungseinrichtung in Höhe von 0,44 Euro/qm zu zahlen. Bei einem späteren Ausbau der Dorfstraße werden allerdings Ausbaubeiträge erhoben über deren Höhe zurzeit noch keine Aussage getroffen werden kann.
Baugebiet "Oberkatzwinkel II", Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg)
Die Bodenordnung zum Bebauungsplan „Oberkatzwinkel II, 2.Änderung wurde mit insgesamt 27 Bauplätzen abgeschlossen und die Erschließungsstraße „Ahornweg“ fertiggestellt. Die Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) bietet hier bebaubare gemeindeeigene Grundstücke zwischen 640 m² und 700 m² mit herrlichem Blick auf die Ortslage, in Südhanglage und in naturnaher Umgebung im Baugebiet „Oberkatzwinkel II“ an. Die Verkaufspreise, je nach Lage der Grundstücke, betragen voll erschlossen 86 €/m² und 80 €/m². Die Ortsgemeinde weist allerdings darauf hin, dass die Erwerber noch zusätzlich zum v. g. Verkaufspreis einen Einmalbeitrag für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, der von der Stadtwerke Wissen GmbH als Betriebsführerin der Verbandsgemeindewerke Wissen erhoben wird, sowie die Hausanschlusskosten der Versorger zu zahlen haben.
Anmerkung:
Nach §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 14.12.2012 entsteht für die Grundstücke ein Anspruch auf einen einmaligen Erschließungsbeitrag. Nach § 10 der Satzung kann die Ablösung des einmaligen Erschließungsbeitrages durch Zahlung eines Betrages erfolgen, der der voraussichtlichen Höhe des ansonsten später entstehenden Erschließungsbeitrages entspricht. Dieser Betrag wurde von der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) auf der Grundlage einer Beitragsberechnung mit geschätzten Kosten und Maßstabseinheiten ermittelt. Als Beitragssatz haben sich dabei 35,64 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche ergeben. Der einmalige Erschließungsbeitrag ist im Verkaufspreis eingerechnet und gilt mit dem Erwerb eines Grundstückes und dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages insoweit als abgelöst.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsanlage „Ahornweg“ als Erschließungsanlage in einer Fertigerschließung erfolgt und der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage, wie vor geregelt, als abgelöst gilt. Künftig zu erhebende wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, Anschlussbeiträge sowie Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse tragen die Erwerber, soweit sie künftig durch Zustellung eines Beitragsbescheides festgestellt oder als Vorausleistungen erhoben. Dies gilt auch entsprechend für Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.
Baugebiete "Steckensteiner Wald" und "Heuweg", Ortsgemeinde Mittelhof
Die beiden Baugebiete „Steckensteiner Wald“ und „Heuweg“ liegen im nördlich gelegenen Ortsteil Steckenstein in naturnaher Umgebung in der Westerwald-Gemeinde Mittelhof zwischen Betzdorf und Wissen.
Im Baugebiet "Steckensteiner Wald" können noch Baugrundstücke bebaut werden, die sich allerdings in Privatbesitz befinden. Gemeindliche Baugrundstücke können hier von Seiten der Ortsgemeinde nicht angeboten werden bzw. sind bereits veräußert.
Im Baugebiet "Heuweg" stehen derzeit keine Baugrundstücke zur Verfügung. Da darüber hinaus zurzeit die Entwässerung des Baugebietes noch nicht ganz geklärt ist und daher die Erschließungsstraße von Seiten der Ortsgemeinde noch nicht in das Baugebiet gebaut wurde, sind die nordöstlich gelegenen Grundstücke derzeit nicht erschlossen. Diese können daher noch nicht bebaut werden.
Baugebiet "Wolfskaulengarten III", Ortsgemeinde Selbach (Sieg)
Das Baugebiet „Wolfskaulengarten III“ liegt mit herrlichem Blick auf das „Selbacher Tal“ sowie in naturnaher Umgebung in der Westerwald-Gemeinde Selbach (Sieg) zwischen Wissen und Gebhardshain.
Im Baugebiet können noch Baugrundstücke bebaut werden, die sich allerdings in Privatbesitz befinden. Gemeindliche Baugrundstücke können hier von Seiten der Ortsgemeinde nicht angeboten werden bzw. sind bereits veräußert.
Baugebiet "Auf den Weiden", Stadt Wissen
Das Baugebiet „Auf den Weiden“ liegt im östlich gelegenen Stadtteil Schönstein der Stadt Wissen mit herrlichem Blick auf das „Stadtgebiet“ und in naturnaher Umgebung zwischen dem Ortszentrum der Stadt Wissen und der Ortsgemeinde Mittelhof.
Im Baugebiet können noch Baugrundstücke bebaut werden, die sich allerdings in Privatbesitz befinden. Gemeindliche Baugrundstücke können hier von Seiten der Ortsgemeinde nicht angeboten werden bzw. sind bereits veräußert.
Weiterhin sind bei den Baugrundstücken die anfallenden Baukostenzuschüsse, u.a. für Wasser, Abwasser, Gas und Strom zu entrichten. Hinweise zur Höhe der Baukostenzuschüsse für Wasser und Gas erhalten Sie bei den Stadtwerken Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen, Telefon: 02742/93450.
Hinweise zur Höhe des Baukostenzuschusses für den Stromanschluss erfragen Sie bitte bei der EnergieNetz Mitte, Betriebsstelle Wissen, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen, Telefon: 02742/913084641.
Informationen zu den Stromanschlusskosten erhalten Sie auch unter folgendem Link: https://www.eam-netz.de