Hinweise für Beiträge
Allgemeine Informationen
Innerhalb der Verbandsgemeinde Wissen sind mehr als 150 Vereine, soziale Einrichtungen und Gruppen tätig, die durch ihre zahlreichen Angebote im Bereich Sport, Kultur und Freizeitgestaltung sowie dem sozialen Miteinander zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität bei uns "Unsere Verbandsgemeinde Wissen ... was läuft" beitragen. Unter dem Abschnitt Veranstaltungen sowie dem nichtamtlichen Teil soll diesen Institutionen die Möglichkeit eingeräumt werden, entsprechende Mitteilungen in "unserem" Amtsblatt zu veröffentlichen. Dieser Service unserer Verwaltung kann nur funktionieren, wenn sich alle Manuskripteinsender/innen an bestimmte Regeln halten.Redaktionsschluss/
Der Redaktionsschluss für den amtlichen und nichtamtlichen Teil des Amtsblatt ist regelmäßig freitags, 10.00 Uhr. Bis dahin müssen Beiträge, die für die Veröffentlichung in der darauf folgenden Woche bestimmt sind, bei dem unten genannten Redakteur vorliegen. Redaktionsschlussvorverlegungen werden vorher im Amtsblatt bekannt gegeben. Generell können Sie davon ausgehen, dass eine Redaktionsschlussvorverlegung immer erforderlich wird, wenn in der Veröffentlichungswoche ein Feiertag liegt.Texte kurz und prägnant!
Gemäß § 9 Abs. 3 DVO zu § 27 der Gemeindeordnung können neben den öffentlichen Bekanntmachungen und den sonstigen amtlichen Mitteilungen auch kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben und Hinweise auf Veranstaltungen veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie dies und formulieren Sie Ihre Textbeiträge kurz und prägnant in der 3. Person (nicht in der Wir-Form) und beschränken Sie sich auf Kernaussagen (Richtwert max. etwa 1/2 Seite DIN A4 pro Beitrag bei einer Schriftgröße von Arial 12). Nur so ist gewährleistet, dass alle gewünschten Veröffentlichungen unter Einhaltung der uns nur beschränkt zur Verfügung stehenden Seitenkapazität erfolgen können.Texte, die diese Vorgaben nicht beachten, werden wir entweder kürzen oder zur Kürzung an den Absenderin bzw den Absender zurücksenden. Die Redaktion wägt viele verschiedene Einzelgesichtspunkte bei der Zusammenstellung des Wochenblattes ab. Die Kürzung, Verschiebung oder der Ausschluss einer Veröffentlichung bleiben ihr daher vorbehalten. Die Einsender erhalten keine Nachricht über redaktionelle Änderungen.Titelseite
Es können grundsätzlich keine Reservierungen der Titelseite vorgenommen werden. Nach Redaktionsschluss wird anhand der eingereichten Beiträge über die Gestaltung der Titelseite entschieden.Technische Vorgaben bei Veröffentlichungen
Damit Ihre Text- und Bilddateien problemlos weiterverarbeitet werden können, ist eine Übermittlung in folgenden Formaten erforderlich:
- Texte: Microsoft Word (*.doc; *.docx)
- Tabellen: Microsoft Excel (*.xls; *.xlsx)
- pdf-Dateien
- jpg-Dateien in einer Auslösung von 300 dpi
Bitte beachten Sie, dass Open Office Dateien nicht verarbeitet werden können.
Außerdem sind Text- und Bilddateien immer getrennt als Attachement (angefügte/angehangene Datei) zu übermitteln.
Redaktion
Bei redaktionellen Fragen zum amtlichen und nichtamtlichen Teil des Mitteilungsblattes helfen wir Ihnen gerne weiter; rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns einfach eine E-Mail.
Unter Beachtung der Hinweise reichen Sie Ihre Text- und Bildbeiträge bitte unter mitteilungsblatt@rathaus-wissen.de ein.
Hinsichtlich der Aufgabe kostenpflichtiger Klein-, Familien- und Werbeanzeigen wenden Sie sich bitte direkt an die LW Medien GmbH.