Unschädlichkeitszeugnis beantragen

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Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)