Zweitschrift Gewerbeanmeldung

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Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

Kosten

Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 

Rechtsgrundlage(n)