Aufnahme eines Kindes in die Grundschulbetreuung beantragen

Ihr Wohnort

Mit dem Angebot der „Betreuenden Grundschule“ sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.

Bei der „Betreuenden Grundschule“ handelt es sich um eine "reine" Betreuungsmaßnahme. Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe werden Ihrem Kind nicht erteilt.

Einen Anspruch auf die Betreuung haben Sie nicht. Die Aufnahme in die „Betreuende Grundschule“ richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss eine Grundschule besuchen, die über ein entsprechendes Betreuungsangebot verfügt.

Frist

Die Aufnahme Ihres Kindes in die „Betreuende Grundschule“ erfolgt jeweils für ein Schuljahr (1.8. bis 31.7.).