Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Logo Wisserland.de

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Öffnungszeiten

A B C DE F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Hundeangriff Meldung
[Nr.99089022176000 ]

Leistungsbeschreibung

Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.

Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

Verfahrensablauf

  • Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
  • Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
  • Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
  • Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.

Bearbeitungsdauer

Sofort

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Fachbereichsleiter
Rathausstraße 75
57537 Wissen