Unter der Rufnummer 02681/813838 stehen Experten des Gesundheitsamtes derzeit für Fragen zu Corona montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung. Bei dringenden Anfragen außerhalb dieser Zeiten senden Sie bitte eine eMail
mit Angabe einer Rückrufnummer.
Bei Meldungen Ihrer Corona-App können Sie sich zusätzlich an Ihren Hausarzt oder an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 wenden. Für technischen Fragen zur Corona-App ist die kostenfreie Rufnummer 0800/7540001 des Robert-Koch-Institutes von montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr erreichbar.
Darüber hinaus stellt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz einen
Wegweiser zum Corona-Virus zur Verfügung. Die Corona-Anlaufstellen können Sie durch Anklicken des nachstehenden Links aufrufen:
Corona-Anlaufstellen des Landkreises Altenkirchen
Die aktuellen Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen der Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Eindämmung der Corona-Pandemie können Sie durch Anklicken des nachstehenden Links aufrufen:
Rechtsgrundlagen der Landesregierung. Ergänzend stehen auch Erläuterungen zu den Maßnahmen zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zur Entwicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Altenkirchen finden Sie hier:
Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Altenkirchen
Gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz und der Allgemeinverfügung des Kreises Altenkirchen sollen zur Verlangsamung des Pandemiegeschehens direkte Begegnungen von Menschen vorübergehend auf ein absolut zwingendes Mindestmaß begrenzt werden.
Daher bleibt das Rathaus Wissen bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ein Zugang zur Verbandsgemeindeverwaltung ist jedoch weiterhin nach vorheriger Terminvergabe möglich. Bitte melden Sie sich hierfür unter 02742/9390 oder per eMail
erreichbar während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8:30 bis 12 Uhr, montags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr).
Bei persönlichen Besuchen im Rathaus werden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,50 m erwartet. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion wird der Zugang verwehrt.