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Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Anschrift

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Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
[Nr.99128021062000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl unrichtige Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl ist eine Korrektur durch einen form- und fristgemäßen Einspruch bei der Gemeindebehörde möglich. Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung des Bescheids Beschwerde eingelegt werden.

Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig, kann die Gemeindebehörde den Mangel auch von Amts wegen beheben.

Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen.

Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl können Sie folgendermaßen berichtigen lassen:

  • Wenn Sie bei Einsicht in das Wählerverzeichnis feststellen, dass es unrichtig oder unvollständig ist, können Sie Einspruch bei der Gemeindebehörde einlegen, damit das Wählerverzeichnis korrigiert wird. Den Einspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde spätestens bis zum Ende der Einspruchsfrist (16. Tag vor der Wahl) erheben.
  • Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, haben Sie die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
  • Sofern das Wählerverzeichnis unrichtig oder unvollständig ist, korrigiert die Gemeindebehörde das Wählerverzeichnis. Im Falle der nachträglichen Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
  • Sofern das Wählerverzeichnis richtig und vollständig ist, ergeht ein ablehnender Bescheid.
  • Die Gemeindebehörde hat ihre Entscheidung spätestens am 10. Tage vor der Wahl zuzustellen und auf den zulässigen Rechtsbehelf hinzuweisen.

Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

Voraussetzungen

Sofern das Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig ist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen oder bei fehlendem Eintrag einen Nachweis der Wahlberechtigung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl) einzulegen.

Bearbeitungsdauer

etwa 1 Woche

Anträge / Formulare

Keine, sondern Einspruch gegen das Wählerverzeichnis.

Informationsstand

13.04.2021

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

Detailansicht der Adresse anzeigen
Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
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