Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
[Nr.99128021060003 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies erfolgt entweder von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag auf Eintragung stellen.
Wenn Sie auf Antrag bei einer vorhergehenden Europawahl ins Wählerverzeichnis eingetragen worden und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen.
In den übrigen Fällen müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.
Verfahrensablauf
Sofern Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2A zur Europawahlordnung (EuWO) bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.
Die Gemeindebehörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Voraussetzungen
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie
- am Wahltag wahlberechtigt sind,
- auf Ihren Antrag hin bei einer vorhergehenden Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind,
- zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind.
Sie werden auf Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie
- am Wahltag wahlberechtigt sind und
- form- und fristgemäß einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2A zur Europawahlordnung stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen und persönlich und handschriftlich unterschreiben.
Zuständig
Kontakt
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
Sachbearbeiterin
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