Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Europawahl durchführen
[Nr.99128003058000 ]
Leistungsbeschreibung
Bei der Europawahl können Sie Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbezirks abgeben.
Verfahrensablauf
Sie geben Ihre Stimme im Wahllokal folgendermaßen ab:
- Sie betreten den Wahlraum und erhalten einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen müssen.
- Sie gehen in die Wahlkabine, kennzeichnen dort ihren Stimmzettel und falten ihn dort in der Weise, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
- Danach verlassen Sie die Wahlkabine und gehen zum Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, sich über Ihre Person auszuweisen.
- Sobald die Schriftführerin oder der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat, Ihre Wahlberechtigung festgestellt ist und kein Anlass für Ihre Zurückweisung besteht, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
- Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.
- Wenn Sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können Sie eine andere Person, deren Hilfe Sie sich bei der Stimmabgabe bedienen, bestimmen. Diese Person hat sich auf die Erfüllung Ihrer Wünsch zu beschränken. Sie darf mit Ihnen gemeinsam die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist ferner zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt.
Voraussetzungen
Um bei der Europawahl wählen zu dürfen, müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen.