Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Fachaufsichtsbeschwerde einlegen
[Nr.99030016000000 ]
Leistungsbeschreibung
Gegen eine behördliche Entscheidung oder Maßnahme, die Sie inhaltlich für falsch halten, können Sie Fachaufsichtsbeschwerde einlegen.
Beachten Sie: Die Beschwerde verhindert oder verschiebt die Entscheidung oder Maßnahme der Behörde nicht. Auch Fristen laufen weiter.
Wollen Sie dies verhindern, müssen Sie
- Widerspruch einlegen,
- Klage erheben oder
- ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.
Verfahrensablauf
Legen Sie die Fachaufsichtsbeschwerde schriftlich (auch per E-Mail) möglichst mit Begründung ein. Ein besonderes Formular ist nicht notwendig.
Die Behörde prüft, ob sie eine andere Entscheidung in der Sache treffen kann. Ist das der Fall, erhalten Sie eine Information über die geänderte Entscheidung.
Trifft sie keine andere Entscheidung, legt sie Ihre Beschwerde in der Regel der nächsthöheren Behörde vor. Diese entscheidet dann über die Beschwerde und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
An wen muss ich mich wenden?
Behörde, die die angegriffene Entscheidung oder Maßnahme getroffen hat (Ausgangsbehörde)
oder
Behörde, die die Ausgangsbehörde fachlich beaufsichtigt (nächsthöhere Behörde)
Hinweis: Reichen Sie die Fachaufsichtsbeschwerde bei einer unzuständigen Behörde ein, leitet diese Ihre Beschwerde in der Regel an die zuständige Stelle weiter.
Voraussetzungen
Sie sind Adressatin/Adressat einer Entscheidung oder Maßnahme einer Behörde und halten die Entscheidung für inhaltlich falsch.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen sind nicht erforderlich. Wenn Sie die Fachaufsichtsbeschwerde nicht bei der Ausgangsbehörde, sondern bei der nächsthöheren Behörde einlegen, empfiehlt es sich, Kopien der Unterlagen beizufügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine. Sie sollten die Fachaufsichtsbeschwerde jedoch möglichst zeitnah zur angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme einlegen.
Was sollte ich noch wissen?
Wegen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit können Entscheidungen der Gerichte und - insoweit gleichgestellte - Entscheidungen der/des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Mitglieder des Rechnungshofes
nicht mit der Fachaufsichtsbeschwerde, sondern nur von einem Gericht überprüft werden.