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Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Wer erledigt was?

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Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
[Nr.99027002012002 ]

Leistungsbeschreibung

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

An wen muss ich mich wenden?

Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

Was sollte ich noch wissen?

keine

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Online-Beantragung:

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Informationsstand

05.10.2020

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

Detailansicht der Adresse anzeigen
Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
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