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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Bürgerinformationssystem/Online-Bürgerdienste

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Anmeldung einer Erdbestattung
[Nr.99101002058001 ]

Leistungsbeschreibung

Die Erdbestattung (Begräbnis) ist die Bestattung mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente. Sie ist gekennzeichnet dadurch, dass die Leiche an die Erde übergeben wird. Die Leiche ist in einem Sarg einzusargen. Näheres kann in der Friedhofssatzung vorgeschrieben werden.

Der Sarg wird mit der Leiche nach einer möglichen Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab versenkt.

Verfahrensablauf

  • Nach dem Tod eines Menschen erfolgt immer eine Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der eine Todesbescheinigung ausstellt.
  • Nach Abschluss der Leichenschau wird der Leichnam eingesargt und in eine Leichenhalle überführt (Ausnahmen: Wenn eine staatsanwaltschaftliche Leichenschau durchzuführen ist oder bei wissenschaftlichen Untersuchungen).
  • Während der Überführung und Bestattungsfeier muss der Sarg geschlossen bleiben (Ausnahmen kann die örtliche Ordnungsbehörde zulassen).

An wen muss ich mich wenden?

  • Bitte wenden Sie sich:
    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die wichtigsten Dokumente sind der Totenschein und die Sterbeurkunde. Der Totenschein wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt. Tritt der Todesfall zu Hause ein, ist es daher besonders wichtig, neben einem Bestattungsunternehmen zuerst eine Ärztin oder einen Arzt zu informieren. Sollte der Tod in einem Krankenhaus oder einem Hospiz eingetreten sein, müssen die Angehörigen sich nicht um eine Ausstellung kümmern, diese erfolgt durch die jeweilige Einrichtung.
  • Der Totenschein wird benötigt, um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Diese Aufgabe kann auf Wunsch das Bestattungsunternehmen übernehmen.
  • Für die Beantragung wird neben dem Totenschein der Personalausweis sowie die Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Es empfiehlt sich, mehrere Exemplare der Sterbeurkunde zu beantragen, da diese für viele Formalitäten, z. B. die Kündigung von Verträgen, benötigt wird.

Eine Durchführung der Bestattung ohne den Totenschein und die Sterbeurkunde ist nicht zulässig.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten einer Erdbestattung liegen in der Regel über denen einer Feuerbestattung. Sie hängen maßgeblich von den Friedhofsgebühren des Beisetzungsortes ab. Darüber hinaus spielen bei den Bestattungskosten aber auch die Auswahl von Sarg und Grabstein sowie die Ausgestaltung der Trauerfeier eine Rolle.

Darüber hinaus fallen Gebühren an für:

  • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
  • weitere notwendige Amtshandlungen,
  • Ausstellung eines Leichenpasses.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestattung muss grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Die Bestattungsfrist beginnt mit dem Tag des Ereignisses und gibt die Zeit an, in welcher die Bestattung erfolgen muss.

Informationsstand

01.10.2021

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

Detailansicht der Adresse anzeigen
Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
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