Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien
[Nr.99110009010000 ]
Leistungsbeschreibung
Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.
In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.
Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.
Verfahrensablauf
- Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
- Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
- Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid
Zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Voraussetzungen
- Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
- Sie müssen als Hundeführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
- Ihr Hund darf nicht bissig sein
- Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor
Weitere mögliche Voraussetzungen:
- Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
- Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig
- Gegebenenfalls Bescheinigung über erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung eines Kampfhundes
- Gegebenenfalls Sachverständigennachweis eines Tierarztes
Zuständig
Kontakt
Fachbereichsleiter
Rathausstraße 75
57537 Wissen