Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Verkaufsoffener Sonntag
Leistungsbeschreibung
Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden (Ordnungsämter) der verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein Antrag vorzulegen, aus dem hervorgeht, wer der Veranstalter ist, z. B. Werbegemeinschaft der Stadt XY, wann der verkaufsoffene Sonntag sein soll und in welchem Bezirk er stattfinden soll.
Welche Fristen muss ich beachten?
Da ein Anhörverfahren vorgeschrieben ist, sollte der Antrag ca. sechs Wochen vor dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag bei der Behörde eingehen.
Was sollte ich noch wissen?
Es ist erforderlich, dass die Gemeinden als Verordnungsgeber vor einer Entscheidung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages eine ausreichende Abwägung zwischen dem Regelungsbedürfnis für die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntages und dem Schutzgut des Sonntages vornehmen. Diese Abwägungsentscheidung ist als Begründung dem Entwurf der RVO bei der Anhörung der Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen und anderer relevanter Institutionen beizufügen.
Zu beachten ist, dass aus Gründen des Feiertagsschutzes keine Feiertage freigegeben werden können. Das Ladenöffnungsgesetz bestimmt ferner, dass am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Adventssonntagen im Dezember sowie an Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt, keine Offenhaltung von Verkaufsstellen zugelassen werden darf.
Die Freigabe des 1. Adventsonntages im November ist möglich. Es dürfen keine „aufeinanderfolgenden“ Sonntage freigegeben werden. Die jeweilige Freigabe ist gemeindebezogen zu sehen.
Teaser
In einem Jahr können maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde freigegeben werden.
Zuständig
Kontakt
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen