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Notfälle & Sicherheit

Notdienste - schnelle Hilfe im Ernstfall

Durch Anklicken des Bildes stellen wir Ihnen eine kompakte Übersicht der Notdienste als PDF-Dokument zur Verfügung, das Sie bequem herunterladen und ausdrucken können. So haben Sie im Ernstfall alle wichtigen Telefonnummern griffbereit.

Darüber hinaus finden Sie am Ende des Dokuments nützliche Links zu externen Anbietern, die umfassende Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bereitstellen. Diese Seiten können Ihnen helfen, im Notfall besonnen und richtig zu handeln, bis professionelle Hilfe eintrifft.

  • Informationsblatt Notdienste (für den Ausdruck)

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 (ohne Vorwahl)
    Feuerwehr / Rettungsdienst: 112
    Polizei: 110
    DRK-Krankenhaus Kirchen: 02741 682-0
    Kreiskrankenhaus Waldbröl: 02291 82-0
    Diakonie Klinikum Jung-Stilling: 0271 3333
    Giftnotruf: 0228 19240
    Kinderärztlicher Notdienst: 01805 112057
    Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 040308
    Augenärztlicher Notdienst: 01805 112060
    Apothekennotdienst: 0180 5258825 + PLZ

    Hinweis:
    Wenn ohne sofortige Behandlung Lebensgefahr besteht oder bleibende gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, ist der Rettungsdienst unter 112 zu alarmieren.

Der Anrufer sollte erst auflegen, wenn die angerufene Leitstelle keine Fragen mehr hat und das Gespräch beendet.

  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
  • Warten auf Rückfragen!

Das Nennen der Rückrufnummer ist von erheblicher Bedeutung, weil nur dadurch die Möglichkeit besteht, bei Rückfragen Kontakt mit dem Mitteiler aufzunehmen. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Rettungskräfte den Einsatzort nicht auffinden können.

Darüber hinaus soll beim Notruf auch auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden wie beispielsweise Feuer, Auslaufen von Flüssigkeiten oder eingeklemmte Personen. Bei Vergiftungen sollte man, falls möglich, auch die eingenommene Substanz (zum Beispiel Medikamente, Spülmittel oder Pflanzenteile) mitteilen.

Erste Hilfe Maßnahmen 

1. Unfallstelle absichern & Notruf absetzen

2. Erste-Hilfe-Maßnahmen

3. Lebensrettende Sofortmaßnahmen

4. Herzdruckmassage

5. Stabile Seitenlage 

Mehr erfahren: Erste-Hilfe Kursbuch

Unsere Gemeinde arbeitet kontinuierlich daran, die Lebensqualität und Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Mit dem Hochwasser- und Starkregenkonzept schaffen wir wichtige Grundlagen, um auf extreme Wetterereignisse gut vorbereitet zu sein und Schäden wirksam zu minimieren. Gleichzeitig entwickelt die Kommune einen umfassenden Lärmaktionsplan, der dazu beiträgt, gesundheitliche Belastungen zu reduzieren und ein angenehmes Wohnumfeld zu fördern. Gemeinsam setzen wir auf vorausschauende Planung, nachhaltigen Schutz und eine lebenswerte Zukunft für alle.

Hochwasser-und Starkregenvorsorgekonzept

Hochwasser und Starkregen können ungeahnte Ausmaße annehmen und sehr große Schäden verursachen. Nach aktuellem Stand der Klimaforschung werden mit fortschreitendem Klimawandel die Häufigkeit und Intensität dieser Ereignisse weiter zunehmen. Ist Hochwasser auf die Täler, Auen und Küstenregionen begrenzt, kann Starkregen überall in Deutschland auftreten.

Ereignisse wie Flusshochwasser oder Überflutungen aufgrund von Starkregen können nicht verhindert werden. Ihre Auswirkungen können allerdings vermindert und entsprechende resultierenden Schäden begrenzt werden. Das beste Mittel, um das extreme Schadenspotential solcher Ereignisse zu reduzieren, ist eine zielorientierte Vorsorge.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen bei der Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Zentrales Element ist hierbei die Aufstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten, welche vom Land gefördert werden.

Hinweis:

Dem Konzept liegt die zum Zeitpunkt des Bearbeitungsbeginns verfügbare Datengrundlage zugrunde. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Aktualisierungen können sich gegenüber den im Konzept dargestellten Gefahrenkarten Abweichungen hinsichtlich der Überflutungsflächen, Fließgeschwindigkeiten und Wassertiefen ergeben. Die Gegenüberstellung der Datengrundlagen hat jedoch gezeigt, dass die wesentlichen Gefährdungsbereiche und die daraus abgeleiteten Maßnahmenvorschläge nur geringfügig von den aktuellen Kartendarstellungen abweichen.

Für die weitere Prüfung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind grundsätzlich die jeweils aktuelle Fassung der Sturzflutgefahrenkarten des Landes Rheinland-Pfalz und die aktualisierten Hochwassergefahrenkarten heranzuziehen.

Diese sind mit den im Konzept dargestellten Gefahrenkarten abzugleichen, um zwischenzeitliche Aktualisierungen und Änderungen der Gefährdungssituation angemessen zu berücksichtigen. Maßgebend sind stets die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuell verfügbaren Fassungen der Gefahrenkarten.

Die im Konzept enthaltenen Kartendarstellungen stellen somit eine Planungs- und Bewertungsgrundlage zum Zeitpunkt der Konzepterstellung dar und ersetzen nicht die Prüfung der aktuellen Gefahrenkarten im Rahmen der weiteren Planung und Maßnahmenumsetzung. Die dargestellten Gefährdungsbereiche sind zudem nicht als abschließende oder vollständige Darstellung der tatsächlichen Gefährdungssituation vor Ort zu verstehen. Lokale topografische, bauliche und entwässerungstechnische Gegebenheiten können zu Abweichungen von den kartografisch dargestellten Gefährdungen führen. Eine Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten ist daher im Zuge der weiteren Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen erforderlich.



Bürgerinformationssystem

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen finden Sie zusätzliche Hinweise unter dem Punkt Hochwasser / Hochwasserschutz.

Lärmaktionsplan

Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.

Auf der Grundlage der zum 30. Juni 2022 veröffentlichten Lärmkarten, waren Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen, zu überprüfen oder zu überarbeiten. Dabei war die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv zu beteiligen sowie über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt. Hierbei sind Belastungen durch mehrere Lärmquellen zu berücksichtigen. Es ist auf Prioritäten einzugehen, die sich aus der Überschreitung von Grenzwerten oder anderen Kriterien ergeben.