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Notfälle & Sicherheit

Notdienste - schnelle Hilfe im Ernstfall

Durch Anklicken des Bildes stellen wir Ihnen eine kompakte Übersicht der Notdienste als PDF-Dokument zur Verfügung, das Sie bequem herunterladen und ausdrucken können. So haben Sie im Ernstfall alle wichtigen Telefonnummern griffbereit.

Darüber hinaus finden Sie am Ende des Dokuments nützliche Links zu externen Anbietern, die umfassende Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bereitstellen. Diese Seiten können Ihnen helfen, im Notfall besonnen und richtig zu handeln, bis professionelle Hilfe eintrifft.

  • Informationsblatt Notdienste (für den Ausdruck)

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 (ohne Vorwahl)
    Feuerwehr / Rettungsdienst: 112
    Polizei: 110
    DRK-Krankenhaus Kirchen: 02741 682-0
    Kreiskrankenhaus Waldbröl: 02291 82-0
    Diakonie Klinikum Jung-Stilling: 0271 3333
    Giftnotruf: 0228 19240
    Kinderärztlicher Notdienst: 01805 112057
    Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 040308
    Augenärztlicher Notdienst: 01805 112060
    Apothekennotdienst: 0180 5258825 + PLZ

    Hinweis:
    Wenn ohne sofortige Behandlung Lebensgefahr besteht oder bleibende gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, ist der Rettungsdienst unter 112 zu alarmieren.

Der Anrufer sollte erst auflegen, wenn die angerufene Leitstelle keine Fragen mehr hat und das Gespräch beendet.

  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
  • Warten auf Rückfragen!

Das Nennen der Rückrufnummer ist von erheblicher Bedeutung, weil nur dadurch die Möglichkeit besteht, bei Rückfragen Kontakt mit dem Mitteiler aufzunehmen. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Rettungskräfte den Einsatzort nicht auffinden können.

Darüber hinaus soll beim Notruf auch auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden wie beispielsweise Feuer, Auslaufen von Flüssigkeiten oder eingeklemmte Personen. Bei Vergiftungen sollte man, falls möglich, auch die eingenommene Substanz (zum Beispiel Medikamente, Spülmittel oder Pflanzenteile) mitteilen.

Erste Hilfe Maßnahmen 

1. Unfallstelle absichern & Notruf absetzen

2. Erste-Hilfe-Maßnahmen

3. Lebensrettende Sofortmaßnahmen

4. Herzdruckmassage

5. Stabile Seitenlage 

Mehr erfahren: Erste-Hilfe Kursbuch

Unsere Gemeinde arbeitet kontinuierlich daran, die Lebensqualität und Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Mit dem Hochwasser- und Starkregenkonzept schaffen wir wichtige Grundlagen, um auf extreme Wetterereignisse gut vorbereitet zu sein und Schäden wirksam zu minimieren. Gleichzeitig entwickelt die Kommune einen umfassenden Lärmaktionsplan, der dazu beiträgt, gesundheitliche Belastungen zu reduzieren und ein angenehmes Wohnumfeld zu fördern. Gemeinsam setzen wir auf vorausschauende Planung, nachhaltigen Schutz und eine lebenswerte Zukunft für alle.

Hochwasser-und Starkregenvorsorgekonzept

Extreme Regenfälle – sogenannte Starkregenereignisse – treten durch den Klimawandel immer häufiger auf und können große Schäden verursachen. Auch die Verbandsgemeinde Wissen ist davon betroffen. Um besser auf Sturzfluten und Überflutungen vorbereitet zu sein, wird derzeit ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erarbeitet. Die Erstellung des Konzeptes erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Büro BRENDEBACH INGENIEURE GmbH aus Wissen.

Ortsbegehungen

Nach Abschluss der Grundlagenermittlung haben im November 2023 die öffentlichen Ortsbegehungen begonnen.

  • Stadt Wissen: 20.11.2023 bis 31.01.2024

  • Ortsgemeinden Katzwinkel, Birken-Honigsessen, Mittelhof, Selbach und Hövels: 18.04.2024 bis 11.07.2024

Ziel der Begehungen war es,

  • Gefahrenstellen zu erkennen,

  • Bürgerinnen und Bürger auf wichtige Schutzmaßnahmen hinzuweisen und

  • Hinweise und Tipps zum Schutz der eigenen Gebäude zu geben.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine individuelle Beratung zum Objektschutz zu erhalten – inklusive einer Begutachtung direkt am Haus.

Weitere Informationen

Das Vorsorgekonzept soll gemeinsam mit

  • der Verbandsgemeindeverwaltung,

  • dem Büro BRENDEBACH INGENIEURE GmbH,

  • Bürgerinnen und Bürgern sowie

  • weiteren Beteiligten wie Feuerwehr, Stadtwerke, Forst- und Landwirtschaft, EAM, LBM und Fachbehörden

alle wichtigen Fragen zu Hochwasser- und Starkregenschutz klären. Ziel ist es, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die Schäden – auch im privaten Bereich – verringern.

Das Konzept berücksichtigt bestehende und mögliche Problemstellen, identifiziert Gefahrenschwerpunkte und schlägt konkrete Lösungen vor.

Zum Schluss entsteht die Endfassung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes, und die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen beginnt.

Das Konzept wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 fertiggestellt.
Danach stehen die Lagepläne, Erläuterungsberichte und Maßnahmenlisten auf dieser Seite zum Download bereit.

Bürgerinformationssystem

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen finden Sie zusätzliche Hinweise unter dem Punkt Hochwasser / Hochwasserschutz.

Lärmaktionsplan

Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.

Auf der Grundlage der zum 30. Juni 2022 veröffentlichten Lärmkarten, waren Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen, zu überprüfen oder zu überarbeiten. Dabei war die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv zu beteiligen sowie über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt. Hierbei sind Belastungen durch mehrere Lärmquellen zu berücksichtigen. Es ist auf Prioritäten einzugehen, die sich aus der Überschreitung von Grenzwerten oder anderen Kriterien ergeben.