Inhalt

Barrierefreiheit

Voraussetzungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://wissen.eu veröffentlichte Website der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen.

Als Behörde sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.

Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen

Die Kommunen sind nach dem Grundgesetz "im Rahmen der Gesetze" (d. h., solange bzw. soweit Bundes- oder Landesgesetze nicht eigene Regelungen treffen) für "alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft" zuständig ("Subsidiäre Allzuständigkeit"). Damit haben sie vielfältige Aufgaben, die sich kaum abschließend aufzählen oder abgrenzen lassen.

Konformitätsstatus

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an EN 301 549.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung (der Inhalt wurde von einem internen Mitarbeiter oder dem Entwickler des Inhalts beurteilt) und wurde am 01.01.2026 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, EN 301 549).

Die Website hat gegenüber dem durch die EN 301 549 abgebildeten Konformitätslevel den Status:
teilweise konform, das bedeutet das nur Teile des Inhalts konform sind.

Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website/in unserer App zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Unsere Website ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte und teilweise fehlen Alternativtexte
  • Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar
  • Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar
  • Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei

Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website. Leider konnten wir aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Technologieabhängigkeit

Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, CSS, JavaScript

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von 'Webseite' geben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über eine andere angegebene Methode an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit.

Wir tun unser Bestes, um schnellstmöglich auf Ihr Feedback zu antworten.

Verbandsgemeindeverwaltung Wissen

Sie können sich aber auch an die folgende Stelle beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung wenden:

Durchsetzungsstelle bei der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen