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Bauen & Wohnen in der Verbandsgemeinde Wissen

Sie wollen in einer der fünf Ortsgemeinden Birken-Honigsessen, Hövels, Katzwinkel (Sieg), Mittelhof, Selbach (Sieg) oder der Stadt Wissen wohnen oder ein eigenes Haus bauen?

Die Verbandsgemeinde Wissen bietet Ihnen verschiedene Informationen zum Thema Bauen und Wohnen an und unterstützt Sie gerne in allen Fragen, die Sie zum Leben im Bereich der Verbandsgemeinde Wissen haben.

Einen Überblick über die Bodenrichtwerte (Grundstückspreise) in unserer Verbandsgemeinde einschließlich des aktuellen Grundstücksmarktberichtes erhalten Sie beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.

Nutzen Sie unsere umfangreichen Informationen und Beratungsmöglichkeiten! Wir helfen gerne weiter!

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung in der Verbandsgemeinde Wissen ist untergliedert in die vorbereitende Bauleitplanung und die verbindliche Bauleitplanung. Aus der übergeordneten Landes- und Regionalplanung werden die Flächennutzungs- und Bebauungspläne entwickelt.

Flächennutzungsplan

In der vorbereitenden Planung, dem Flächennutzungsplan, gibt sich die Verbandsgemeinde einen verbindlichen Planungsrahmen für ihr gesamtes Gebiet für die Dauer von etwa 15 bis 20 Jahren.

Hier wird beispielsweise die Entwicklung der Natur, der Verkehrsflächen und Bau- und Verkehrsflächen sowie der Entwicklung der Natur und der Landwirtschaft planerisch gestaltet.

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Mit einem Klick auf die Kartenübersicht gelangen Sie zum Geoportal RLP. Hier haben Sie die Möglichkeit anhand der Adresssuche den gewünschten Bebauungsplan zu finden. 

Die rechtskräftigen Dokumente finden Sie, indem Sie mit dem Info-Button (links unten) auf den gewünschten Bebauungsplan in der Karte klicken. Auf der linken Seite wird Ihnen nun der Punkt „Umringe der Bebauungspläne von Birken-Honigsessen“ angezeigt. Bitte klicken Sie hier auf das Link-Symbol. In dem neuen Tab werden Ihnen nun alle Informationen und die rechtskräftigen Dokumente zum Bebauungsplan aufgelistet.

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Hövels

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Mit einem Klick auf die Kartenübersicht gelangen Sie zum Geoportal RLP. Hier haben Sie die Möglichkeit anhand der Adresssuche den gewünschten Bebauungsplan zu finden. 

Die rechtskräftigen Dokumente finden Sie, indem Sie mit dem Info-Button (links unten) auf den gewünschten Bebauungsplan in der Karte klicken. Auf der linken Seite wird Ihnen nun der Punkt „Umringe der Bebauungspläne von Hövels“ angezeigt. Bitte klicken Sie hier auf das Link-Symbol. In dem neuen Tab werden Ihnen nun alle Informationen und die rechtskräftigen Dokumente zum Bebauungsplan aufgelistet.

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg)

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Mit einem Klick auf die Kartenübersicht gelangen Sie zum Geoportal RLP. Hier haben Sie die Möglichkeit anhand der Adresssuche den gewünschten Bebauungsplan zu finden. 

Die rechtskräftigen Dokumente finden Sie, indem Sie mit dem Info-Button (links unten) auf den gewünschten Bebauungsplan in der Karte klicken. Auf der linken Seite wird Ihnen nun der Punkt „Umringe der Bebauungspläne von Katzwinkel (Sieg)“ angezeigt. Bitte klicken Sie hier auf das Link-Symbol. In dem neuen Tab werden Ihnen nun alle Informationen und die rechtskräftigen Dokumente zum Bebauungsplan aufgelistet.

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Mittelhof

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Mit einem Klick auf die Kartenübersicht gelangen Sie zum Geoportal RLP. Hier haben Sie die Möglichkeit anhand der Adresssuche den gewünschten Bebauungsplan zu finden. 

Die rechtskräftigen Dokumente finden Sie, indem Sie mit dem Info-Button (links unten) auf den gewünschten Bebauungsplan in der Karte klicken. Auf der linken Seite wird Ihnen nun der Punkt „Umringe der Bebauungspläne von Mittelhof“ angezeigt. Bitte klicken Sie hier auf das Link-Symbol. In dem neuen Tab werden Ihnen nun alle Informationen und die rechtskräftigen Dokumente zum Bebauungsplan aufgelistet.

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Selbach (Sieg)

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Mit einem Klick auf die Kartenübersicht gelangen Sie zum Geoportal RLP. Hier haben Sie die Möglichkeit anhand der Adresssuche den gewünschten Bebauungsplan zu finden. 

Die rechtskräftigen Dokumente finden Sie, indem Sie mit dem Info-Button (links unten) auf den gewünschten Bebauungsplan in der Karte klicken. Auf der linken Seite wird Ihnen nun der Punkt „Umringe der Bebauungspläne von Selbach (Sieg)“ angezeigt. Bitte klicken Sie hier auf das Link-Symbol. In dem neuen Tab werden Ihnen nun alle Informationen und die rechtskräftigen Dokumente zum Bebauungsplan aufgelistet.

Bebauungspläne der Stadt Wissen

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Mit einem Klick auf die Kartenübersicht gelangen Sie zum Geoportal RLP. Hier haben Sie die Möglichkeit anhand der Adresssuche den gewünschten Bebauungsplan zu finden. 

Die rechtskräftigen Dokumente finden Sie, indem Sie mit dem Info-Button (links unten) auf den gewünschten Bebauungsplan in der Karte klicken. Auf der linken Seite wird Ihnen nun der Punkt „Umringe der Bebauungspläne von Wissen“ angezeigt. Bitte klicken Sie hier auf das Link-Symbol. In dem neuen Tab werden Ihnen nun alle Informationen und die rechtskräftigen Dokumente zum Bebauungsplan aufgelistet.

Baugebiete

Hier erhalten Sie einen Überblick über aktuelle und geplante Baugebiete in unserer Kommune. Wir informieren über den Stand der Erschließung, verfügbare Grundstücke sowie wichtige Rahmenbedingungen für Bauinteressierte.

Baugebiete

Die Verbandsgemeinde Wissen mit der Stadt Wissen und den Ortsgemeinden Birken-Honigsessen, Hövels, Katzwinkel (Sieg), Mittelhof und Selbach (Sieg) bemühen sich, rechtzeitig entsprechende Baugebiete für „Bauwillige Interessenten“ auszuweisen. Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels in der Gesellschaft ist bei den Planungen allerdings vermehrt darauf zu achten, dass ältere Orts- und Stadtkernbereiche saniert sowie überplant werden und damit ebenfalls wieder zur Bebaubarkeit zur Verfügung stehen.

Die im Eigentum der Stadt Wissen und der 5 Ortsgemeinden zur Verfügung stehenden Wohnbaugrundstücke finden Sie in der beigefügten Auflistung der Stadt / Ortsgemeinden. Beim Klicken auf die Stadt bzw. der jeweiligen Ortsgemeinde erhalten Sie Informationen über die einzelnen Baugebiete und der zu veräußernden Baugrundstücke (Größe, Lage, Kaufpreis pp.). In den dort vorhandenen Lageplänen sind die stadt- bzw. gemeindeeigenen Baugrundstücke farblich (gelb) markiert.

An dieser Stelle möchten wir bereits darauf hinweisen, dass in den jeweiligen Baugebieten möglicherweise auch Grundstücke zu erwerben sind, die im Privateigentum stehen. Informationen zum Erwerb dieser Grundstücke stehen der Stadt bzw. Ortsgemeinde allerdings nur selten oder gar nicht zur Verfügung. Anfragen hierüber können trotzdem über die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen oder die jeweiligen Ortsbürgermeister erfolgen. Auf der Suche nach einem geeigneten Wohnbaugrundstück versuchen wir Ihnen so gut es geht zu helfen.

Baugebiet "Oststraße", Ortsgemeinde Birken-Honigsessen


Die Bodenordnung zum Bebauungsplan „Oststraße“ wurde mit insgesamt 31 Bauplätzen abgeschlossen und die Erschließungsstraße „Schneebuschstraße“ im Frühjahr 2025 fertiggestellt. Die Ortsgemeinde Birken-Honigsessen bietet hier bebaubare gemeindeeigene Grundstücke zwischen 611 m² und 984 m² in Süd-Ost-Lage mit herrlichem Blick auf die naturnahe Umgebung im Baugebiet „Oststraße“ an. Der Verkaufspreis der Grundstücke beträgt voll erschlossen 76,50 €/m². Die Ortsgemeinde weist allerdings darauf hin, dass die Erwerber noch zusätzlich zum v. g. Verkaufspreis einen Einmalbeitrag für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, der von der Stadtwerke Wissen GmbH als Betriebsführerin der Verbandsgemeindewerke Wissen erhoben wird, sowie die Hausanschlusskosten der Versorger zu zahlen haben.

  • Baugebiet "Oststraße", Birken-Honigsessen - Luftbild

  • Baugebiet "Oststraße", Birken-Honigsessen

Anmerkung:

Nach §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 26.10.2006 entsteht für die Grundstücke ein Anspruch auf einen einmaligen Erschließungsbeitrag. Nach § 10 der Satzung kann die Ablösung des einmaligen Erschließungsbeitrages durch Zahlung eines Betrages erfolgen, der der voraussichtlichen Höhe des ansonsten später entstehenden Erschließungsbeitrages entspricht. Dieser Betrag wurde von der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen auf der Grundlage einer Beitragsberechnung mit geschätzten Kosten und Maßstabseinheiten ermittelt. Als Beitragssatz haben sich dabei 40,06 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche ergeben. Der einmalige Erschließungsbeitrag ist im Verkaufspreis eingerechnet und gilt mit dem Erwerb eines Grundstückes und dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages insoweit als abgelöst.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsanlage „Schneebuschstraße“ als Erschließungsanlage in einer Fertigerschließung erfolgt und der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage, wie vor geregelt, als abgelöst gilt. Künftig zu erhebende wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, Anschlussbeiträge sowie Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse tragen die Erwerber, soweit sie künftig durch Zustellung eines Beitragsbescheides festgestellt oder als Vorausleistungen erhoben. Dies gilt auch entsprechend für Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.

Baugebiet "An der Birkener Kapelle", Ortsgemeinde Birken-Honigsessen


Das Baugebiet „An der Birkener Kapelle“ liegt am nördlichen Ortsrand der Westerwald-Gemeinde Birken-Honigsessen zwischen Wissen und Morsbach in naturnaher Umgebung.

Im Baugebiet können noch Baugrundstücke bebaut werden, die sich allerdings in Privatbesitz befinden. Gemeindliche Baugrundstücke können hier von Seiten der Ortsgemeinde nicht angeboten werden bzw. sind bereits veräußert.

  • Baugebiet "An der Birkener Kapelle", Birken-Honigsessen - Luftbild

  • Baugebiet "An der Birkener Kapelle", Birken-Honigsessen

Baugebiet "Tiergartenstraße, 1. Änderung", Ortsgemeinde Birken-Honigsessen


Das Baugebiet „Tiergartenstraße, I. Änderung“ liegt im mittleren Teil und dennoch in ruhiger Lage in naturnaher Umgebung in der Westerwald-Gemeinde Birken-Honigsessen zwischen Wissen und Morsbach.

Im Baugebiet können noch Baugrundstücke bebaut werden, die sich allerdings in Privatbesitz befinden. Gemeindliche Baugrundstücke können hier von Seiten der Ortsgemeinde nicht angeboten werden bzw. sind bereits veräußert.

  • Baugebiet "Tiergartenstraße, 1. Änderung", Birken-Honigsessen - Luftbild

  • Baugebiet "Tiergartenstraße, 1. Änderung", Birken-Honigsessen

Baugebiet "Siegenthal", Ortsgemeinde Hövels

Das Baugebiet „Siegenthal“ liegt in Südhanglage und mit herrlichem Blick auf das Siegtal sowie in naturnaher Umgebung in der Westerwald-Gemeinde Hövels zwischen Betzdorf und Wissen.

Der Verkaufspreis beträgt für die gemeindlichen Baugrundstücke 14,00 Euro/qm
zzgl. Erschließung: 1. Vorausleistungsbeitrag für Herstellung der Baustraßen 10,89 Euro/qm

2. Vorausleistungsbeitrag für Herstellung der Baustraßen 21,68 Euro/qm
  Einmalbeitrag Oberflächen- und Schmutzwasser 5,16 Euro/qm
  Endgültiger Beitrag für Herstellung der Erschließungsstraßen

folgt nach endgültiger Festsetzung


Kosten für die Verlegung des Wasserhausanschlusses
(genauer Betrag nach Auswahl des Grundstücks)
rund 4.000,00 Euro
  • Baugebiet "Siegenthal", Hövels - Luftbild

  • Baugebiet "Siegenthal", Hövels

Anmerkung:

Sofern Sie sich für einen Bauplatz an der oberen Dorfstraße entscheiden, ist zurzeit neben dem Verkaufspreis lediglich ein einmaliger Ausbaubeitrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungseinrichtung in Höhe von 0,44 Euro/qm zu zahlen. Bei einem späteren Ausbau der Dorfstraße werden allerdings Ausbaubeiträge erhoben über deren Höhe zurzeit noch keine Aussage getroffen werden kann.

Baugebiet "Oberkatzwinkel II", Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg)


Die Bodenordnung zum Bebauungsplan „Oberkatzwinkel II, 2.Änderung wurde mit insgesamt 27 Bauplätzen abgeschlossen und die Erschließungsstraße „Ahornweg“ fertiggestellt. Die Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) bietet hier bebaubare gemeindeeigene Grundstücke zwischen 640 m² und 700 m² mit herrlichem Blick auf die Ortslage, in Südhanglage und in naturnaher Umgebung im Baugebiet „Oberkatzwinkel II“ an. Die Verkaufspreise, je nach Lage der Grundstücke, betragen voll erschlossen 86 €/m² und 80 €/m². Die Ortsgemeinde weist allerdings darauf hin, dass die Erwerber noch zusätzlich zum v. g. Verkaufspreis einen Einmalbeitrag für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, der von der Stadtwerke Wissen GmbH als Betriebsführerin der Verbandsgemeindewerke Wissen erhoben wird, sowie die Hausanschlusskosten der Versorger zu zahlen haben.

  • Baugebiet "Oberkatzwinkel II", Katzwinkel (Sieg) - Luftbild

  • Baugebiet "Oberkatzwinkel II", Katzwinkel (Sieg)

Anmerkung:

Nach §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 14.12.2012 entsteht für die Grundstücke ein Anspruch auf einen einmaligen Erschließungsbeitrag. Nach § 10 der Satzung kann die Ablösung des einmaligen Erschließungsbeitrages durch Zahlung eines Betrages erfolgen, der der voraussichtlichen Höhe des ansonsten später entstehenden Erschließungsbeitrages entspricht. Dieser Betrag wurde von der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) auf der Grundlage einer Beitragsberechnung mit geschätzten Kosten und Maßstabseinheiten ermittelt. Als Beitragssatz haben sich dabei 35,64 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche ergeben. Der einmalige Erschließungsbeitrag ist im Verkaufspreis eingerechnet und gilt mit dem Erwerb eines Grundstückes und dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages insoweit als abgelöst.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsanlage „Ahornweg“ als Erschließungsanlage in einer Fertigerschließung erfolgt und der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage, wie vor geregelt, als abgelöst gilt. Künftig zu erhebende wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, Anschlussbeiträge sowie Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse tragen die Erwerber, soweit sie künftig durch Zustellung eines Beitragsbescheides festgestellt oder als Vorausleistungen erhoben. Dies gilt auch entsprechend für Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.

Baugebiete "Steckensteiner Wald" und "Heuweg", Ortsgemeinde Mittelhof


Die beiden Baugebiete „Steckensteiner Wald“ und „Heuweg“ liegen im nördlich gelegenen Ortsteil Steckenstein in naturnaher Umgebung in der Westerwald-Gemeinde Mittelhof zwischen Betzdorf und Wissen.

Im Baugebiet "Steckensteiner Wald" können noch Baugrundstücke bebaut werden, die sich allerdings in Privatbesitz befinden. Gemeindliche Baugrundstücke können hier von Seiten der Ortsgemeinde nicht angeboten werden bzw. sind bereits veräußert.

Im Baugebiet "Heuweg" stehen derzeit keine Baugrundstücke zur Verfügung. Da darüber hinaus zurzeit die Entwässerung des Baugebietes noch nicht ganz geklärt ist und daher die Erschließungsstraße von Seiten der Ortsgemeinde noch nicht in das Baugebiet gebaut wurde, sind die nordöstlich gelegenen Grundstücke derzeit nicht erschlossen. Diese können daher noch nicht bebaut werden. 

  • Baugebiete "Steckensteiner Wald" und "Heuweg", Mittelhof - Luftbild

  • Baugebiete "Steckensteiner Wald" und "Heuweg", Mittelhof

Baugebiet "Wolfskaulengarten III", Ortsgemeinde Selbach (Sieg)


Das Baugebiet „Wolfskaulengarten III“ liegt mit herrlichem Blick auf das „Selbacher Tal“ sowie in naturnaher Umgebung in der Westerwald-Gemeinde Selbach (Sieg) zwischen Wissen und Gebhardshain.

Im Baugebiet können noch Baugrundstücke bebaut werden, die sich allerdings in Privatbesitz befinden. Gemeindliche Baugrundstücke können hier von Seiten der Ortsgemeinde nicht angeboten werden bzw. sind bereits veräußert.

  • Baugebiet "Wolfskaulengarten III", Selbach (Sieg) - Luftbild

  • Baugebiet "Wolfskaulengarten III", Selbach (Sieg)

Baugebiet "Auf den Weiden", Stadt Wissen


Das Baugebiet „Auf den Weiden“ liegt im östlich gelegenen Stadtteil Schönstein der Stadt Wissen mit herrlichem Blick auf das „Stadtgebiet“ und in naturnaher Umgebung zwischen dem Ortszentrum der Stadt Wissen und der Ortsgemeinde Mittelhof.

Im Baugebiet können noch Baugrundstücke bebaut werden, die sich allerdings in Privatbesitz befinden. Gemeindliche Baugrundstücke können hier von Seiten der Ortsgemeinde nicht angeboten werden bzw. sind bereits veräußert.

  • Baugebiet "Auf den Weiden", Wissen - Luftbild

  • Baugebiet "Auf den Weiden", Wissen

Weiterhin sind bei den Baugrundstücken die anfallenden Baukostenzuschüsse, u.a. für Wasser, Abwasser, Gas und Strom zu entrichten. Hinweise zur Höhe der Baukostenzuschüsse für Wasser und Gas erhalten Sie bei den Stadtwerken Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen, Telefon: 02742/93450.

Hinweise zur Höhe des Baukostenzuschusses für den Stromanschluss erfragen Sie bitte bei der EnergieNetz Mitte, Betriebsstelle Wissen, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen, Telefon: 02742/913084641.

Informationen zu den Stromanschlusskosten erhalten Sie auch unter folgendem Link: https://www.eam-netz.de

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung zeigt, wie unsere Gemeinde die zukünftige Wärmeversorgung klimafreundlich, zuverlässig und bezahlbar gestalten möchte. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Zielen, Maßnahmen und aktuellen Planungsständen.

Kommunale Wärmeplanung

Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?

Die Wärmeversorgung in Deutschland basiert derzeit noch größtenteils auf fossilen Energieträgern wie Öl und Gas – und ist damit ein bedeutender Verursacher von CO₂-Emissionen. Um unsere Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Energieversorgung zukunftssicher und bezahlbar zu gestalten, ist eine systematische Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen notwendig.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung dieser Wärmewende. Ziel ist es, eine langfristige, klimafreundliche Wärmeversorgung für unsere Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zu entwickeln.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, mit dem Kommunen – wie die Verbandsgemeinde Wissen – systematisch untersuchen, wie die Wärmeversorgung künftig klimafreundlich gestaltet werden kann. Dabei geht es unter anderem um die Fragen:

  • Welche Heizsysteme sind aktuell im Einsatz?
  • Wo liegen Einsparpotenziale?
  • Welche erneuerbaren Wärmequellen sind vor Ort nutzbar?
  • Wo ist ein Ausbau von Wärmenetzen sinnvoll?

Rechtliche Grundlage ist das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes und das am 26. April 2025 in Kraft getretene Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz.

Wer ist beteiligt?

Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung der Verbandsgemeinde Wissen und der beauftragten Netzgesellschaft Rhein-Sieg Netz GmbH. Die Rhein-Sieg Netz GmbH wird unterstützt von der Muttergesellschaft rhenag Rheinische Energie AG und dem Beratungsunternehmen evety GmbH. Die Bürgerinnen und Bürger werden im Verlauf des Prozesses informiert und haben zu bestimmten Zeitpunkten auch die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen.

Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

Die Wärmeplanung erfolgt in vier Schritten:

  1. Bestandsanalyse
    Erfassung der aktuellen Wärmestrukturen, z. B. Heizungsarten, Energieverbrauch und Netzabdeckung.

  2. Potenzialanalyse
    Untersuchung möglicher erneuerbarer Energiequellen (z. B. Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, Abwärme) sowie Einspar- und Effizienzpotenziale.

  3. Szenarioentwicklung
    Entwicklung möglicher Versorgungsstrategien für die kommenden Jahre – von der dezentralen Versorgung mit Wärmepumpen bis hin zum Ausbau von Wärmenetzen.

  4. Umsetzungsstrategie
    Ableitung konkreter Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Wärmewende, inkl. Zeitplan und Zuständigkeiten.

Der entstehende Wärmeplan dient als Orientierung für zukünftige Investitionen, Förderprogramme und politische Entscheidungen – er ist jedoch nicht verpflichtend für einzelne Gebäudeeigentümer\-innen.

Stand der Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Wissen

Der Verbandsgemeinderat Wissen hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 sich erstmals mit der kommunalen Wärmeplanung beschäftigt. Im Juni 2025 ist die Verbandsgemeinde in die Wärmeplanung eingestiegen. Bis spätestens zum 30. Juni 2026 soll ein umfassender Wärmeplan im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben vorliegen.

Zur Finanzierung der Planerstellung hat sich die Verbandsgemeinde Wissen bereits frühzeitig umfangreiche Bundesfördermittel der Nationalen Klimaschutz-Initiative gesichert (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).

Erklärung zur Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Förderkennzeichen der Verbandsgemeinde Wissen: 67K26921

Gefördert durch:

Einen Überblick zu den aktuellen Anforderungen an Heizungsanlagen sowie den damit verbundenen Kosten und Fördermöglichkeiten finden Sie auf: https://rsn.zukunft-heizung.de/

Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan dient dazu, Lärmbelastungen zu erfassen und zu reduzieren, um die Lebensqualität in unserer Kommune zu verbessern. Hier informieren wir Sie über bestehende Lärmquellen, geplante Maßnahmen und Beteiligungsmöglichkeiten.

Lärmaktionsplan

Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.

Auf der Grundlage der zum 30. Juni 2022 veröffentlichten Lärmkarten, waren Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen, zu überprüfen oder zu überarbeiten. Dabei war die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv zu beteiligen sowie über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt. Hierbei sind Belastungen durch mehrere Lärmquellen zu berücksichtigen. Es ist auf Prioritäten einzugehen, die sich aus der Überschreitung von Grenzwerten oder anderen Kriterien ergeben.

Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept

Mit dem Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept bereitet sich unsere Verbandsgemeinde auf extreme Wetterereignisse vor. Sie finden hier Informationen zu Gefährdungsbereichen, Schutzmaßnahmen sowie Tipps, wie Sie Ihr Eigentum wirksam schützen können.

Hochwasser-und Starkregenvorsorgekonzept

Extreme Regenfälle – sogenannte Starkregenereignisse – treten durch den Klimawandel immer häufiger auf und können große Schäden verursachen. Auch die Verbandsgemeinde Wissen ist davon betroffen. Um besser auf Sturzfluten und Überflutungen vorbereitet zu sein, wird derzeit ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erarbeitet. Die Erstellung des Konzeptes erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Büro BRENDEBACH INGENIEURE GmbH aus Wissen.

Ortsbegehungen

Nach Abschluss der Grundlagenermittlung haben im November 2023 die öffentlichen Ortsbegehungen begonnen.

  • Stadt Wissen: 20.11.2023 bis 31.01.2024

  • Ortsgemeinden Katzwinkel, Birken-Honigsessen, Mittelhof, Selbach und Hövels: 18.04.2024 bis 11.07.2024

Ziel der Begehungen war es,

  • Gefahrenstellen zu erkennen,

  • Bürgerinnen und Bürger auf wichtige Schutzmaßnahmen hinzuweisen und

  • Hinweise und Tipps zum Schutz der eigenen Gebäude zu geben.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine individuelle Beratung zum Objektschutz zu erhalten – inklusive einer Begutachtung direkt am Haus.

Weitere Informationen

Das Vorsorgekonzept soll gemeinsam mit

  • der Verbandsgemeindeverwaltung,

  • dem Büro BRENDEBACH INGENIEURE GmbH,

  • Bürgerinnen und Bürgern sowie

  • weiteren Beteiligten wie Feuerwehr, Stadtwerke, Forst- und Landwirtschaft, EAM, LBM und Fachbehörden

alle wichtigen Fragen zu Hochwasser- und Starkregenschutz klären. Ziel ist es, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die Schäden – auch im privaten Bereich – verringern.

Das Konzept berücksichtigt bestehende und mögliche Problemstellen, identifiziert Gefahrenschwerpunkte und schlägt konkrete Lösungen vor.

Zum Schluss entsteht die Endfassung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes, und die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen beginnt.

Das Konzept wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 fertiggestellt.
Danach stehen die Lagepläne, Erläuterungsberichte und Maßnahmenlisten auf dieser Seite zum Download bereit.

Bürgerinformationssystem

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen finden Sie zusätzliche Hinweise unter dem Punkt Hochwasser / Hochwasserschutz.