Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Ein Jahresjagdschein wird Ihnen für höchsten 3 Jahre erteilt. Ein Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Wenn Ihnen der deutsche Jahresjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Die Behörde kann Ihnen Ihren Jahresjagdschein aus verschiedenen Gründen entziehen:
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Unzuverlässigkeit im jagdrechtlichen Sinn, zum Beispiel:
- strafrechtliche Verurteilung (zum Beispiel wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens)
- wiederholte oder grobe Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschriften
- Trunkenheit im Zusammenhang mit der Jagdausübung
- Jagdwilderei oder Wilderei
- Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
- unerlaubter Waffenbesitz oder unsachgemäßer Umgang mit Waffen
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Sie sind nicht körperlich oder geistig geeignet, zum Beispiel wegen:
- schwerwiegender psychischer Erkrankung
- Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
- die Waffenbehörde zweifelt an Ihrer Eignung zum Umgang mit Waffen
- Ihr Nachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung fehlt
- wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben und die in Ihrem Herkunftsland bestandene Jägerprüfung nicht als gleichwertig mit der deutschen Jägerprüfung anerkannt wird
- Falschangaben oder Täuschung bei der Antragstellung
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Voraussetzungen
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die körperliche Eignung.
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung.
- Ihnen wurde Ihr bereits erteilter Jahresjagdschein entzogen.
- Die Sperrfrist ist verstrichen.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Frist
Sie können Ihren Jahresjagdschein wiederbeantragen, sobald die Sperrfrist verstrichen ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Kosten
- Die Gebührenhöhre hängt von der Gültigkeitsdauer ab.
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Gebühr: Mindestens 17,00 EUR, höchstens 32,00 EUR. (Vorkasse: nein)