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Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)

 

Wappen Verbandsgemeinde Kirchen Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) hat eine Gebietsgröße von circa 127 Quadratkilometern in der circa 23.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Das Gemeindegebiet umfasst die 5 Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach und die Stadt Kirchen (Sieg).
Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:
  • die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
  • den Brandschutz und die technische Hilfe
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserbeseitigung
  • den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
  • Flächennutzungsplanung

Darüber hinaus kann sie Aufgaben der Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung und weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen.

Außerdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit dies nicht anders bestimmt ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)

Die Verbandsgemeindeverwaltung führt, neben den oben beschriebenen Aufgaben, auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag aus. Darüber hinaus erfüllt sie die Aufgaben bei Straßen, für die eine Ortsgemeinde Träger der Staßenbaulast nach dem Landesstraßengesetz ist.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) hat ihren Amtssitz in der Stadt Kirchen (Sieg). Leiter der Verbandsgemeindeverwaltung und zugleich Vorsitzender des Verbandsgemeinderates mit eigenem Stimmrecht ist Bürgermeister Andreas Hundhausen. Darüber hinaus ist er grundsätzlich Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Gemeindebediensteten.

Sofern nicht der Verbandsgemeinderat zuständig ist, obliegen dem Bürgermeister die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Darüber hinaus vertritt er die Verbandsgemeinde auch nach außen und ist für die Erfüllung der der Verbandsgemeinde übertragenen staatlichen Aufgaben und die Umsetzung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates und seiner Ausschüsse verantwortlich.