Ortsbürgermeister und Beigeordnete
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister und Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates und beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Die nächsten Kommunalwahlen finden im Jahr 2024 statt. Stimmabgabeberechtigt zur Wahl des Ortsbürgermeisters sind alle Bürgerinnen und Bürger, die im Gemeindegebiet wohnen. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Die Beigeordneten werden vom Ortsgemeinderat gewählt. Die Anzahl der Beigordneten ist in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde geregelt.
Die Amtszeit des Ortsbürgermeisters und Beigeordneten endet mit der Einführung der Nachfolger.
Ortsbürgermeister
Neben der Vertretung der Ortsgemeinde nach außen, obliegen dem Ortsbürgermeister unter anderem die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Ortsgemeinderates, die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Ortsgemeinde sowie der Ortsgemeinde übertragenen staatlichen Aufgaben. Er führt im Ortsgemeinderat sowie grundsätzlich allen Ausschüssen den Vorsitz.
Im Rahmen der letzten Kommunalwahlen wurde Herr Franz Cordes von den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Mittelhof zum Ortsbürgermeister gewählt.
Ortsbürgermeister
Steckensteiner Straße 13
57537 Mittelhof
Die Beigeordneten
Die Ortgemeinde Mittelhof hat zwei Beigeordete, die vom Ortsgemeinderat gewählt werden. Die Reihenfolge der Vertretung wird vom Ortsgemeinderat vor der Beigeordetenwahl fest gelegt. Für den Fall, dass der Ortsbürgermeisters verhindert ist, ist der Erste Beigeordnete der allgemeine Vertreter des Ortsbürgermeisters. Die weiteren Beigeordeten sind zur allgemeinen Vertretung nur im Verhinderungsfall des Ortsbürgermeisters und des Ersten Beigeordneten berechtigt.
Zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Mittelhof wurde gewählt:
WG Reifenrath
Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Mittelhof
Roddern 1
57537 Mittelhof
Zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Mittelhof wurde gewählt.
FWG-Fraktion
Beigeordneter der Ortsgemeinde Mittelhof
Röttgen 5
57537 Mittelhof