Kommunaler Friedhof Birken-Honigsessen
Lage
Erd- und Urnengrabstätten
Auf dem Friedhof in Birken-Honigsessen sind Bestattungen in Erdgrabstätten und Urnengrabstätten, jeweils in Form von Reihen- und Wahlgrabstätten, möglich.
Reihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für die Bestattung einer Leiche oder Asche, die Laufzeit kann nicht verlängert werden.
Wahlgrabstätten gibt es als einstellige oder als mehrstellige Grabstätten, ebenfalls für Erd- und Feuerbestattungen. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann, entsprechend den Voraussetzungen der jeweils geltenden Friedhofssatzung, verlängert werden.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Beisetzung von Aschen in Urnenwiesengrabstätten, das sind Urnengrabstätten auf einer Rasenfläche ohne sichtbare Grabeinfassung, die mit in den Rasen eingelassenen Namenstafeln versehen werden. Die Pflege der Grabstätten wird für die Dauer der Ruhefrist vom Friedhofsträger übernommen. Wiesengrabstätten für Urnen gibt es als Reihengrabstätten oder als Wahlgrabstätten.
Eine weitere Form der Urnenbeisetzung ist die Bestattung in einer anonymen Urnenreihengrabstätte auf einem dafür vorgesehenen Grabfeld. Anonyme Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten auf einer Rasenfläche ohne sichtbare Grabeinfassung und ohne Kennzeichnung oder Beschriftung.
Gemischte Grabstätten
Fristen
Vordrucke und Satzungen
Verpflichtungserklärung Grabstätte [PDF-Dokument: 9 kB]
Die aktuelle Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen.Friedhofssatzung vom 07.09.2011 [PDF-Dokument: 47 kB]
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 24.04.2019 [PDF-Dokument: 124 kB]