Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Kommunaler Friedhof Birken-Honigsessen

Lage

Der Friedhof der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen liegt am Rektor-Mohnen-Weg. Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Erd- und Urnengrabstätten

Auf dem Friedhof in Birken-Honigsessen sind Bestattungen in Erdgrabstätten und Urnengrabstätten, jeweils in Form von Reihen- und Wahlgrabstätten, möglich.

Reihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für die Bestattung einer Leiche oder Asche, die Laufzeit kann nicht verlängert werden.

Wahlgrabstätten gibt es als einstellige oder als mehrstellige Grabstätten, ebenfalls für Erd- und Feuerbestattungen. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann, entsprechend den Voraussetzungen der jeweils geltenden Friedhofssatzung, verlängert werden.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Beisetzung von Aschen in Urnenwiesengrabstätten, das sind Urnengrabstätten auf einer Rasenfläche ohne sichtbare Grabeinfassung, die mit in den Rasen eingelassenen Namenstafeln versehen werden. Die Pflege der Grabstätten wird für die Dauer der Ruhefrist vom Friedhofsträger übernommen. Wiesengrabstätten für Urnen gibt es als Reihengrabstätten oder als Wahlgrabstätten.

Eine weitere Form der Urnenbeisetzung ist die Bestattung in einer anonymen Urnenreihengrabstätte auf einem dafür vorgesehenen Grabfeld. Anonyme Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten auf einer Rasenfläche ohne sichtbare Grabeinfassung und ohne Kennzeichnung oder Beschriftung.

Gemischte Grabstätten

Als weitere Grabstättenart gibt es auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen gemischte Grabstätten. Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Reihengrabstätten für Erdbestattungen, in denen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Hierfür ist eine Umwidmung durch den Ortsgemeinderat Birken-Honigsessen erforderlich. Nähere Einzelheiten regelt die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Birken Honigsessen.

Fristen

Die Dauer der Ruhefrist und ggf. des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Beisetzung geltenden Friedhofssatzung, die für jeden Friedhof individuell erlassen ist.

Vordrucke und Satzungen

Bei Eintritt eines Bestattungsfalles benötigt die Friedhofsverwaltung eine Grabstättenerklärung der beauftragenden Person.

Verpflichtungserklärung Grabstätte [PDF-Dokument: 9 kB]

Die aktuelle Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen.

Friedhofssatzung vom 07.09.2011 [PDF-Dokument: 47 kB]

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 24.04.2019 [PDF-Dokument: 124 kB]  

05.11.2012