Kommunaler Friedhof Katzwinkel
Lage
Erd- und Urnengrabstätten
Reihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für die Bestattung einer Leiche oder Asche, die Laufzeit kann nicht verlängert werden.
Wahlgrabstätten gibt es als einstellige oder als mehrstellige Grabstätten, ebenfalls für Erd- und Feuerbestattungen. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann, entsprechend den Voraussetzungen der jeweils geltenden Friedhofssatzung, verlängert werden.
Außerdem gibt es dort die Möglichkeit der Beisetzung von Aschen in Urnenwiesenreihengrabstätten. Dabei handelt es sich um Urnengrabstätten, die auf einer dafür vorgesehenen Rasenfläche ohne sichtbare Grabeinfassung angelegt und mit in den Rasen eingelassenen Namenstafeln versehen werden. Die Pflege dieser Grabstätten wird für die Dauer der Ruhefrist gegen Zahlung einer festgelegten Gebühr vom Friedhofsträger übernommen.
Desweiteren ist ein Grabfeld mit anonymen Urnenreihengrabstätten vorhanden. Auch anonyme Urnenreihengrabstätten werden auf einer dafür bestimmten Rasenfläche angelegt, allerdings ohne sichtbare Grabeinfassung und ohne Namenstafel.
Fristen
Vordrucke und Satzungen
Verpflichtungserklärung Grabstätte [PDF-Dokument: 9 kB]
Die aktuelle Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) können Sie hier herunterladen.Friedhofssatzung vom 18.12.2019 [PDF-Dokument: 183 kB]
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 23.06.2020 [PDF-Dokument: 123 kB]