Allgemeines zu Gewerbegebieten
In Deutschland ist dies in § 8 Baunutzungsverordnung geregelt. Danach dürfen in Gewerbegebieten ohne besondere weitere planungsrechtliche Voraussetzungen Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke errichtet werden.
Nur in Ausnahmefällen sind in Gewerbegebieten auch Wohnungen sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten zulässig.
Eine detailierte Aufstellung aller Gewerbegebiete im Bereich der Stadt Wissen können Sie dem links stehenden Navigationsbereich entnehmen.Hier erhalten Sie Informationen über die vorhandenen Gewerbegebiete und über die im städtischen Eigentum stehenden Gewerbegrundstücke. In den dort vorhandenen Lageplänen sind die städtischen Gewerbegrundstücke farblich (gelb) markiert.
An dieser Stelle möchten wir bereits darauf hinweisen, dass in den jeweiligen Gewerbegebieten möglicherweise auch Grundstücke zu erwerben sind, die im Privateigentum stehen. Informationen zum Erwerb dieser Grundstücke stehen der Verbandsgemeindeverwaltung allerdings nur selten oder gar nicht zur Verfügung. Anfragen hierüber können trotzdem über die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen erfolgen. Bei der Suche nach einem geeigneten Gewerbegrundstück unterstützen wir Sie gerne - zögern Sie nicht, uns anzusprechen.