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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Friedhöfe

Das rheinland-pfälzische Bestattungswesen ist im Bestattungsgesetz (BestG) vom 04.03.1983 in der zurzeit geltenden Fassung, sowie aufgrund dieses Gesetzes erlassenen ergänzenden Vorschriften, z. B. der Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes vom 20.06.1983 in der zurzeit geltenden Fassung, geregelt.

Das Bestattungsrecht legt u. a. die Pflicht zur Bestattung Verstorbener fest, definiert zulässige Bestattungsplätze und zulässige Bestattungsarten, regelt wer verantwortlich für die Beerdigung von Verstorbenen ist und welche Fristen zu beachten sind.

In Rheinland-Pfalz ist vor einer Erdbestattung die schriftliche Genehmigung der für den Beisetzungsort zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde einzuholen. Welche Unterlagen für die Bestattungsgenehmigung vorzulegen sind, regelt die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes.

05.11.2012