Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Bürgerinformationssystem/Online-Bürgerdienste

A B C DE F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Überführungserlaubnis erhalten
[Nr.99101005001000 ]

Leistungsbeschreibung

Allgemein bedeutet die Überführung das Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen, nachdem der Tod festgestellt und bescheinigt worden ist. Die Überführung kann demnach das Verbringen des Verstorbenen vom Sterbe- bzw. Auffindungsort in eine öffentliche Leichenhalle, in die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens bzw. zum Krematorium (sog. Zwischenüberführung) betreffen. Verbringungen von Verstorbenen im Inland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Überführungsgenehmigung.

Gründe für eine internationale Überführung können z. B. sein, dass Reisende im Urlaub versterben und zur Bestattung überführt werden müssen oder dass Menschen mit Migrationshintergrund in ihrem ursprünglichen Heimatland beigesetzt werden möchten.

Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg nach den jeweils dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt werden.

Verfahrensablauf

Für Leichen, die in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland überführt werden sollen, stellt die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes einen Leichenpass aus. Bei Überführungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ein Leichenpass auszustellen, wenn dies durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde, Standesamt, Bestatter und Überführungsunternehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Überführung ist erst nach der eindeutigen Feststellung des Todes und der Ausstellung des Totenscheines durch einen Arzt möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Bestattungsart, Sterbeort und Überführungsort unterscheiden sich Ablauf und Anzahl der Überführungsfahrten. Die Gebühren sind daher vom Einzelfall abhängig und können hier nicht beziffert werden. Neben den Gebühren sind die Konditionen für die Überführung beim jeweiligen Bestattungs- bzw. Überführungsunternehmen zu erfragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich muss die Überführung spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes beginnen.

Rechtsgrundlage

  • Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10. Februar 1937 (RGBl. 1938 II S. 199) mit Ausnahme für Leichenbeförderungen innerhalb der Grenzgebiete (sog. Berliner Abkommen).

Unterstützende Institutionen

  • Bestattungs- und Überführungsunternehmen
  • konsularische Auslandsvertretungen Deutschlands (Generalkonsulate und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland)
  • Allgemeine Ordnungsbehörden

Bemerkungen

Bei den im Internet abrufbaren Texten /Leistungsbeschreibungen handelt es sich um eine bloße Orientierungshilfe (für den privaten Gebrauch). Maßgebend ist die jeweils aktuelle Rechtslage, die sich aus den anzuwendenden Rechtsvorschriften erschließt. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Leistungsbeschreibung bleiben daher Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Informationsstand

01.10.2021

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

Detailansicht der Adresse anzeigen
Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
Detailansicht der Adresse anzeigen
Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen