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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Bürgerinformationssystem/Online-Bürgerdienste

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Informationszugang beantragen
[Nr.99064005000000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie haben Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen jeder Landesbehörde, kommunalen Behörde sowie jeder Behörde von sonstigen, der Aufsicht des Landes Rheinland-Pfalz unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist, dass es sich um Verwaltungstätigkeit handelt. Damit soll die Transparenz in der öffentlichen Verwaltung vergrößert und ebenso eine bessere Kontrolle ermöglicht werden.

Der Anspruch auf Informationszugang ist unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort und somit nicht auf Bürger*innen von Rheinland-Pfalz beschränkt.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf Informationszugang schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder elektronisch (per Mail) bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Stelle, die über die gewünschten Informationen verfügt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Stelle, die über die gewünschten Informationen verfügt.

Voraussetzungen

Anspruch auf Zugang hat:

  • jede natürliche Person,
  • jede juristische Person des Privatrechts,
  • jede nicht rechtsfähige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern,
  • jede juristische Person des öffentlichen Rechts, soweit sie Grundrechtsträger ist.

Aus dem Antrag müssen Ihre Identität und eine genaue Beschreibung der gewünschten Informationen hervorgehen. Gegebenenfalls wird die Behörde hier Rückfragen stellen.

Eine besondere Begründung Ihres Interesses müssen Sie nicht angeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine zusätzlichen Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Für einfache Auskünfte und entsprechende Einsichtnahmen fallen in der Regel keine Kosten an. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, entstehen keinen Kosten für Sie.

Bei Anträgen, die einen gewissen Aufwand verursachen, entstehen jedoch Kosten (Gebühren und Auslagen). Diese richten sich nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Anfragen werden in der Regel sofort, spätestens innerhalb eines Monats, bearbeitet. Bei Anfragen mit einem hohen Umfang oder Komplexität oder wenn Dritte betroffen sind, kann die Bearbeitung sich verzögern. Hierüber werden Sie entsprechend informiert.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung sind Widerspruch und Klage zulässig.

Anträge / Formulare

Sie können den Antrag formlos stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Informationen werden Ihnen durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht. Sie können eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragen. Nur aus wichtigen Gründen wird hiervon abgewichen, z. B. wenn die beantragte Zugangsart mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

In manchen Fällen kann es sein, dass Sie nur teilweise, gar keinen oder - in einzelnen Fällen - nur zu einem späteren Zeitpunkt Zugang zu den erfragten Informationen erhalten.

Die Ablehnungsgründe sind gesetzlich festgelegt. Beispielsweise können der Schutz der öffentlichen Sicherheit oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einer Herausgabe von Informationen entgegenstehen. In bestimmten Fällen werden Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt.

Informationsstand

23.06.2022

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen