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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Bürgerinformationssystem/Online-Bürgerdienste

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Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien
[Nr.99110009010000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.

In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
  • Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

Voraussetzungen

  • Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
  • Sie müssen als Hundeführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
  • Ihr Hund darf nicht bissig sein
  • Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor

Weitere mögliche Voraussetzungen:

  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
  • Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung eines Kampfhundes
  • Gegebenenfalls Sachverständigennachweis eines Tierarztes

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Fachbereichsleiter
Rathausstraße 75
57537 Wissen