Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Melderegister - Eintrag von ausländische Personenstandsdaten
Leistungsbeschreibung
Wenn persönliche Ereignisse wie die Eheschließung, die Scheidung oder die Geburt eines Kindes im Ausland erfolgte, können Sie dies in das deutsche Melderegister eintragen lassen.
Verfahrensablauf
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel mit einem Termin möglich.
Nach Überprüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde erfolgt die Eintragung in das deutsche Melderegister.
Voraussetzungen
- Rechtsgültigkeit des Ereignisses wie Eheschließung, Scheidung nach den Gesetzen des jeweiligen Staates,
- In das Melderegister kann eingetragen werden:
- die einzutragende Person selbst
- deren Eltern
- deren Kinder
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis
Zusätzlich im Falle einer Eheschließung:
- Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe
Zusätzlich im Falle einer Scheidung:
- Bescheinigung über die Scheidung der Ehe, gegebenenfalls muss ein Anerkennungsverfahren erfolgen
Zusätzlich Im Falle einer Geburt eines Kindes (Familienverband):
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern
Bitte beachten Sie, dass für fremdsprachige Dokumente Übersetzungen notwendig werden können. Zudem können je nach Staat, in welchem das persönliche Ereignis stattfand und beurkundet wurde, weitere Unterlagen notwendig werden. Es empfiehlt sich daher eine Beratung bei der zuständigen Stelle zu vereinbaren.
Zuständig
Kontakt
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
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